Eine weitere Sparkasse in Deutschland plant, langfristige Prämiensparverträge zu kündigen. Nachdem die Sparkasse Nürnberg, die zu den 20 größten des Landes zählt, dies vor Kurzem bestätigte, zieht nun die Kreissparkasse Eichsfeld nach, wie die "Ostthüringer Zeitung" unter Berufung auf die Verbraucherzentrale Thüringen (VZT) berichtet. Rund 1.800 Kunden seien hiervon betroffen. Obendrein haben sich bereits die Wartburgsparkasse in Eisenach und die Sparkasse Mittelthüringen für Erfurt, Weimar und Sömmerda von Prämiensparern getrennt -  ebenso die Sparkasse Stendal.

Letztere hat auch die juristische Begründung dieses Schrittes geliefert. Hierzu muss man wissen, dass Kunden bei diesen sogenannten Prämien- oder Bonussparverträge neben einem Grundzins auf die angesparte Summe eine Prämie für den jeweils im betreffenden Jahr erzielten Zinsertrag erhalten. Diese Prämie oder Bonus steigt jedes Jahr bis zu einer Höchststufe an.

Wichtiger BGH-Entscheid
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte nun vor einigen Wochen in einem Rechtsstreit zwischen der Sparkassen Stendal und klagenden Kunden entschieden, dass die Bank die unbefristeten Sparverträge kündigen darf, sobald diese die Höchststufe erstmals erreicht haben. Im konkreten Fall war der Bonus von 50 Prozent auf die erhaltenen Zinsen nach 15 Jahren erstmals fällig geworden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die vom BGH beurteilten Verträge keine feste Laufzeit haben.

Erfasst BGH-Urteil nicht alle Vertragsvarianten?
Das könnte bei einigen andersartigen Verträgen wichtig werden. Die Verbraucherschützer aus Thüringen weisen laut der Lokalzeitung darauf hin, dass bei einigen Vertragsvarianten anderer Häuser eine Staffelung über maximal 25 Jahre vereinbart worden sei, die nach 15 Jahren die höchste Bonusstufe erstmals erreicht. "Sind die versprochenen 25 Jahre noch nicht erfüllt, raten wir den Sparern zum Widerspruch. Denn es ist nicht klar, ob die Finanzinstitute mit Erreichen der höchsten Prämienstaffel kündigen dürfen, wenn über weitere Jahre Prämien in Aussicht gestellt worden sind", so VZT-Geschäftsführer Ralph Walther gegenüber der "Ostthüringer Zeitung".

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Generell raten die Verbraucherschützer, dass Kunden langfristiger Sparmodelle die ihnen gutgeschriebenen Zinsen nach Auslaufen des Vertrags von einem Sachkundigen unbedingt nachberechnen lassen. In Sachsen lässt die Verbraucherzentrale derzeit zudem die Zinsanpassungen für langfristige Sparverträge gerichtlich prüfen. Bei der Nachberechnung von 2.300 Verträgen sämtlicher sächsischer Sparkassen hätten sich nachträgliche Zinsansprüche für Kunden von durchschnittlich 2.500 Euro, im höchsten Fall sogar von 36.000 Euro ergeben. Eine entsprechende Musterfesstellungsklage der sächsischen Verbraucherzentrale gegen die Sparkasse Leipzig wurde vom Oberlandesgericht Dresden inzwischen für zulässig erklärt und an das Bundesamt für Justiz zur Veröffentlichung weitergegeben, heißt es im Zeitungsbericht. (jb/ps)