Die Zurich Versicherung hat gegen ein Urteil des Landgerichts Köln (Az. 26 O 12/22) Berufung eingelegt. Vor einem Monat hatte das LG dem Versicherer untersagt, den Rentenfaktor einer fondsgebundenen Riester-Rente nachträglich zu senken. Ein betroffener Kunde sollte 2017 statt 37 Euro Garantierente pro 10.000 Euro Sparkapital nur noch 28 Euro erhalten. Dagegen klagte er und bekam Recht – die Zurich sieht das anders. Entsprechende Medienberichte bestätigte der Versicherer auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE.

"Das Urteil des LG Köln ist das erste Urteil zu einer sehr komplexen juristischen Frage, die die gesamte Versicherungsbranche betrifft. Wir haben die schriftliche Urteilsbegründung analysiert und entschieden, das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln der nächsthöheren Instanz zur Entscheidung vorzulegen", teilte ein Sprecher des Versicherers auf Anfrage mit. Wegen der Bedeutung dieser Thematik hält die Zurich eine Klärung der Rechtsprechung durch eine ober- oder höchstrichterliche Entscheidung für erforderlich.

Streitpunkt Rentenfaktor
Der Entscheid betrifft einen wichtigen Punkt bei Fondspolicen. Bei den Produkten kann der Versicherer für die Rentenphase keine feste Verzinsung garantieren, weil er nicht weiß, wie sich die gewählten Fonds entwickeln. Um Kunden zumindest eine gewisse Orientierung zu bieten, sagen viele Anbieter einen garantierten Rentenfaktor zu. Dieser Faktor ist eine Umwandlungsquote und gibt an, wie viel Euro Monatsrente ein Versicherter in der Auszahlungsphase für jeweils 10.000 Euro Fondsguthaben erhält. 

Allerdings ist dieser Faktor auch nur in wenigen Fällen wirklich fix und garantiert, die Versicherer bauen in Vertragsklauseln vor, dass sie den Faktor unter bestimmten Umständen doch senken können. Das hat die Zurich auch getan, allerdings hat das LG diese Klausel für unzulässig erklärt, da sie den Kunden benachteilige: Die Zurich dürfe zwar den Rentenfaktor bei schlechter Entwicklung der Kapitalanlagen kürzen, habe sich aber nicht verpflichtet, den Faktor auch zu erhöhen, wenn es an den Märkten besser läuft. Nach Meinung des LG Köln geht das nicht. 

Gerichtstermin für die Allianz Leben
Die Zurich ist aber nicht die einzige Versicherung, die Ärger wegen der Rentenfaktor-Klauseln in fondsgebundenen Rentenversicherungen hat. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat, nach einer erfolglosen Abmahnung im September 2022, nun die Allianz Leben verklagt. Gerichtstermin ist der 17. April. (jb)