Eine Scheidung ist für Paare oftmals mit finanziellen Einbußen auf beiden Seiten verbunden. Für eine Österreicherin haben sich elf ihrer insgesamt zwölf Scheidungen dagegen gelohnt – allerdings handelte es sich bei den Scheidungen um Rechtsmissbrauch, wie der Oberste Gerichtshof (OGH) in Österreich vor rund einem Monat urteilte.

Denn die Frau aus der Steiermark ließ sich insgesamt zwölf Mal vom gleichen Mann scheiden, nachdem sie ihn elf Mal wieder geheiratete hatte. Hintergrund war aber keine "Love-Hate-Beziehung" à la Richard Burton und Elizabeth Taylor, sondern reines Kalkül: Die Frau war vor der Beziehung mit diesem Mann Witwe geworden, nachdem ihr erster Mann 1981 verstorben war. Daher bezog sie eine Witwenrente. 

Witwenrente nach jeder Scheidung
Nach den ersten elf Scheidungen vom jeweils zweiten Ehemann gewährte die österreichische Pensionsversicherungsanstalt (PVA) der Frau nach Ablauf der Wartefrist von 2,5 Jahren immer erneut die Witwenpension. Dazu kam nach jeder erneuten Heirat immer eine Zahlung in Höhe des 2,5-fachen Jahresbezugs der Witwenpension. Erst bei der zwölften Scheidung im Mai 2022 verweigerte die PVA die Witwenpension, "weil die mittlerweile zwölfte Scheidung von ihrem zweiten Gatten eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme des Scheidungsrechts darstelle", wie der OGH mitteilt, der dieser Rechtssicht zustimmt.

"Angesichts der seit der ersten Heirat unverändert gebliebenen Lebensverhältnisse kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Ehe vor der letzten Scheidung (...) tatsächlich seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben und das eheliche Verhältnis wirklich unheilbar zerrüttet waren", so der OGH. Es sei vielmehr davon auszugehen, dass die Frau und ihr zweiter Gatte dies im Zuge der zwölften Scheidung tatsachenwidrig behaupteten und damit die einvernehmliche Scheidung erwirkt haben, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht vorlagen. 

Rückzahlung der Renten?
Da die Frau so keinen Anspruch auf die Scheidung hatte, ist es laut dem Gericht rechtsmissbräuchlich, "wenn sie sich gegenüber der Pensionsversicherungsanstalt auf diese beruft und eine (durch die Scheidung scheinbar wiederaufgelebte) Witwenpension beantragt". Ob die PVA von der Frau Geld zurückverlangen kann, steht laut österreichischen Medien noch nicht fest. (jb)