Es liegt zwar noch kein Urteil vor, doch das Landgericht Tübingen hat am Freitag mitgeteilt, Negativzinsen für Kleinsparer seien bei neu eröffneten Konten zulässig. Dies berichten diverse Medien, unter anderem die Nachrichtenagentur DPA. Bei bereits länger bestehenden Kontoverträgen seien solche "Strafzinsen" hingegen problematisch, so die Richter.

Es sei unbedenklich, wenn Banken und Sparkassen Negativzinsen für Guthaben auf neuen Konten berechneten, hieß es. Der Grund: Die Vertragspartner würden sich beim Abschluss schließlich bewusst auf die entsprechenden Konditionen einlassen. Bei alten Verträgen hingegen habe dieses Einverständnis des Sparers bei Abschluss nicht vorgelegen, daher sei die Sache in solchen Fällen schwierig.

Verbraucherzentrale hatte Klage erhoben
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte vor dem Landgericht Tübingen gegen die Volksbank Reutlingen geklagt. Diese hatte sich in einem Preisaushang die Möglichkeit eingeräumt, Privatkunden pro Jahr 0,5 Prozent Minuszinsen auf komplette Guthaben auf dem Girokonto und ab 10.000 Euro auf dem Tagesgeldkonto sowie auf Festgelder zu berechnen.

Die Verbraucherzentrale forderte die Bank auf, solche Zinsen künftig auszuschließen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Das Geldinstitut strich daraufhin zwar die Negativzinsen aus seinem Verzeichnis, verweigerte aber die geforderte Erklärung. Da es nicht zu einer außergerichtlichen Einigung kam, zog die Verbraucherzentrale vor Gericht.

Fall könnte vor Bundesgerichtshof landen
Das Urteil soll im Januar 2018 fallen, berichtet DPA. Die Richter hätten jedoch darauf verwiesen, dass der Fall eventuell vor dem Bundesgerichtshof landen könnte. Verbraucherschützer und Bankexperten sind sich einig, dass die Entscheidung auf jeden Fall richtungsweisend für Branche sein werde. (am)