Die neue EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II ist seit 3. Januar 2018 in Kraft. Eine angepasste Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV), die regelt, welche Pflichten auf freie Vermittler mit Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) zukommen, liegt bisher nicht einmal als Entwurf vor. Bis es soweit ist, dürfte es wohl März werden, mutmaßen Experten.

Doch auch, wenn die überarbeite FinVermV auf sich warten lässt, tun Vermittler gut daran, sich schon einmal mit einigen der neuen Vorschriften auseinandersetzen. Welche das sind, erklärt Martin Andreas Duncker, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Kanzlei Schlatter Rechtsanwälte in Heidelberg und Mannheim, in einem Gastbeitrag für FONDS professionell ONLINE.

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