Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA ruft Finanzdienstleister zur Mitarbeit auf. Die Finanzaufsicht hat einen Entwurf für Leitlinien zur Konsultation gestellt, der die Anforderungen an die Entwicklung und Vertriebssteuerung von Finanzinstrumenten (Product Governance) konkretisieren soll. Im Mittelpunkt stehen die Vorgaben zum Zielmarkt, den die Unternehmen nach der europäischen Mifid II-Richtlinie künftig zu bestimmen haben. Stellungnahmen nimmt die ESMA bis zum 5. Januar 2017 entgegen.

Laut Artikel 16 Absatz 3 und Artikel 24 Absatz 2 der Mifid II müssen Hersteller und die ihnen angeschlossenen Vertriebsorganisationen nach bestimmten Kriterien die Kundengruppen festlegen, für die das jeweilige Finanzinstrument geeignet ist. Ist der Zielmarkt klar umrissen, achten die Gesellschaften darauf, dass ein Produkt auch nur innerhalb der definierten Grenzen vertrieben wird. Dieser Zielmarkt und das Produkt selber müssen ebenfalls beobachtet werden. Ändert sich beispielsweise die Risikostruktur eines Produktes, müssen Hersteller und Vertrieb tätig werden. Das kann eine Warnung an den Kunden sein oder auch ein Vertriebsstopp. Soweit die Theorie, die in die Praxis umgesetzt werden muss.

Nun möchte die ESMA wissen, ob die Branche mit den Vorschlägen zur Identifizierung des Zielmarktes durch den Vertrieb einverstanden ist. Auch hat die Behörde eine Liste von Kriterien wie Finanzkenntnisse der Kunden oder deren Risikotoleranz zusammengestellt. Diese Punkte sollen Hersteller von Finanzprodukten für die Zielmarktdefinition nutzen. Auch dazu möchte die ESMA eine Rückmeldung der Branche, ebenso wie zu ihren Vorschlägen zur Definition eines "negativen Zielmarktes". Dieser beschreibt Anleger, die das Produkt auf gar keinen Fall kaufen sollen. (jb)