Die Pleite der Investmentbank Lehman stürzte die Welt vor rund zehn Jahren in eine veritable Finanzkrise – und brachte viele Anleger um ihr Erspartes. Um Investoren besser vor Fehlkäufen zu schützen, ersannen die Regulierer die Finanzmarktrichtlinie Mifid II, die heute, am 3. Januar 2018, in Kraft tritt. Sie soll Sparer und Vorsorger eigentlich schützen, bringt aber zunächst für Berater, Asset Manager und Banken einen erheblichen Mehraufwand. Ob die neuen Regeln tatsächlich Kleinanlegern mehr Schutz und eine größere Transparenz bieten, ist umstritten.


Die wichtigsten Änderungen und Streitfragen finden Sie in der Bilderstrecke oben samt Links zu Hintergrundartikeln von FONDS professionell ONLINE. 


Die Regeln gelten unmittelbar zwar nur für die Finanzinstitute, die der Bafin-Aufsicht unterliegen. Ein großes Thema ist die Richtlinie allerdings auch für Berater mit Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung, schließlich reichen sie ihr Geschäft über regulierte Institute ein. Die neue Verordnung für die gewerblichen Vermittler liegt bislang noch nicht vor. Früher oder später werden einige der neuen Regeln damit auch für 34f-Berater gelten. (ert)


Die EU-Finanzmarktrichtlinie wird auch auf dem FONDS professionell KONGRESS am 24. und 25. Januar in Mannheim in vielen Diskussionsrunden und Vorträgen eine zentrale Rolle spielen. Wo Berater wertvolle Hintergrundinfos erhalten und welche Referenten Fragestellern Rede und Antwort stehen, finden Sie in dieser Übersicht. Zur Kongress-Anmeldung geht es hier.