Mifid-II-Hammer: 34f-ler müssen Kundentelefonate mitschneiden
Das IDD-Umsetzungsgesetz, das am 29. Juni vom Bundestag verabschiedet wird, hat kurioserweise auch Auswirkungen auf unabhängige Finanzanlagevermittler mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34 f Gewerbeordnung: Es schreibt die "Taping-Pflicht" auch für diese fest.
Die Kanzlei Wirth Rechtsanwälte hat eine wichtige Nachricht für Berater mit einer Erlaubnis gemäß Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) parat, die kaum Jubelstürme auslösen dürfte. Denn nun ist endgültig klar, dass auch freie Finanzanlagenvermittler die Vorgabe der EU-Finanzmarktrichtlinie MIfid II bezüglich der Aufzeichnung von Telefongesprächen mit Kunden erfüllen müssen. Diese grundsätzliche Pflicht wird in die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) aufgenommen – die genauen Details stehen aber noch aus. Das geht interessanterweise aus den Änderungen des Bundestagswirtschaftsausschusses zum IDD-Umsetzungsgesetz hervor.
Rechtsanwalt Norman Wirth führt aus, dass die Mifid-II-Vorgaben dezidierte Passagen über die "Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation" enthalten. Diese wurden in Deutschland bereits mit dem Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) umgesetzt: Es wurde ein neuer Paragraf 83 WpHG eingeführt.
Gesetzlicher Anstoß über Versicherungsgesetz
Soweit die Vorgaben auch für die 34f-Berater umzusetzen sind, soll dies über eine Änderung in der FinVermV erfolgen, an der das Bundeswirtschaftsministerium derzeit arbeitet. "Die Ergänzung der Ermächtigungsgrundlage wird mit dem Gesetz zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie vorgenommen“, teilt es auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE mit.
In einem ersten Schritt wird die Ermächtigungsgrundlage für die FinVermV in Paragraf 34g GewO ergänzt: Dem Paragrafen 34g Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 werden die Wörter "sowie die Pflicht des Gewerbetreibenden, telefonische Beratungsgespräche und die elektronische Kommunikation mit Kunden in deren Kenntnis aufzuzeichnen und zu speichern", angefügt.
"Damit wäre der Weg frei für eine Einarbeitung in die Finanzanlagenvermittlerverordnung, womit in der zweiten Jahreshälfte zu rechnen ist. Die konkrete Ausgestaltung bleibt abzuwarten", kommentiert Wirth. Das Bundeswirtschaftsministerium macht zum Zeitplan sowie zu inhaltlichen Details der FinVermV keine Angaben. (jb/am)
Kommentare
Jede Woche was neues
AntwortenSeit letzter Woche sind es die Ausweiskopien, bei fast jedem Antrag, ob Bausparvertrag oder Risikolebensversicherung ( GWG), jetzt die Aufzeichnungspflicht. Was werden meine Kunden, die ich größtenteils mehrere Jahrzehnte kenne, davon halten? Das wird lustig, wenn wir über verschiedene Themen sprechen und er auf einmal sagt: Übrigens ich mochte 5000 € aus meinen Fonds verkaufen. Antwort: Halt stop!!! Bis du mit der Aufzeichnung dieses Gesprächs einverstanden? Nein! Tja , dann gibt es auch kein Geld aus den Fonds!!! Persönliches bleibt dann eh aussen vor. Schöne neue Digi-Welt :-(
stefan@bockting.com am 30.06.17 um 11:17Aufzeichungspflicht von Telefonaten und elektr. Kommunikation
AntwortenBleibt nur zu hoffen, dass sich mein/unser Arbeitgeberverband (AfW) und alle betroffenen Kolleggen/innen sich genauso vehement einsetzten, solch einen Unsinn zu verhindern, wie gegen das Honorarverbot für Versicherungsmakler bei der IDD Umsetzungsrichtlinie. Sonst haben Sie uns, zum Nachteil unserer Kunden für die wir eigentlich arbeiten sollen, totreguliert. Von wegen Verbraucherschutz, dass ich nicht lache.
office@maxxvalue.de am 29.06.17 um 14:53Aufzeichnungspflicht
AntwortenEs wird immer verrückter, welcher Europäische Unsinn fällt den "Total -Theoretikern und " Verbraucherschützern , die die Unwissenheit der Politiker für ihre Zwecke ausnutzen denn noch ein ? Wohl kaum ein Vermittler wird einem Kunden ein so komplexes Produkt wie einen AIF am Telefon erklären. Ist dies eine verkappte Aktion um die Telefonanbieter zu fördern ? Welche Medien und welche technische Voraussetzungen muss man haben um dies auch vernünftig durchführen zu können ? Was wenn der Kunde eine solche Aufzeichnung ablehnt ? Wie lange sind solche Aufzeichnungen aufzubewahren ? Wie wird sichergestellt, dass heutige Medien auch in der Zukunft noch abrufbar sind ? ( Wer kann heute noch Cassetten abspielen ?) Wie wird sichergestellt, dass bei Systemausfällen und evtl. Hackerangriffen eine Redundanz sichergestellt ist ? Wie soll man solche Aufzeichnungen vor Zweckentfremdung schützen ? Muss man dem Kunden die Aufzeichnung zur Genehmigung vorlegen ? Wie wird sichergestellt, dass tatsächlich der Kunde auf der Aufzeichnung der Gesprächspartner war ?
uwe.heinz.hummel@t-online.de am 29.06.17 um 13:27Aufzeichnen von Telefongesprächen
AntwortenUnd was machen die Herrschaften von Politikern, wenn der Kunde das nicht wünscht? In jedem Call Center hat der Kunde die Möglichkeit, bei Verbindung mit dem Mitarbeiter anzugeben, wenn er es nicht möchte.
claudia.michelfelder@yahoo.com am 29.06.17 um 12:47