Die EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II bringt sehr viele Änderungen mit sich – manches bleibt jedoch, wie es ist. So gibt Elisabeth Roegele, Exekutivdirektorin Wertpapieraufsicht bei der Bafin, Entwarnung, was die Bewertung der Komplexität von Ucits-Fonds angeht.

"Ucits-Fonds werden grundsätzlich weiterhin zu den nicht-komplexen Finanzprodukten zählen", versichert Roegele im Interview mit FONDS professionell. "Es sei denn, es handelt sich um strukturierte Fonds, die nach einer bestimmten Formel Erträge erwirtschaften und beispielsweise an die Wertentwicklung eines Index gebunden sind", ergänzt sie.

"Execution-only"-Modell für Ucits-Fonds weiter möglich
Damit dürfen Ucits-Fonds auch unter dem Regime von Mifid II weiterhin im sogenannten "Execution-only"-Modell – also beratungsfrei und ohne Angemessenheitsprüfung – vertrieben werden. Bei komplexen Produkten geht das nicht. Hier muss zumindest die Angemessenheit einer Finanzanlage für den Anleger geprüft werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Kunde die nötigen Erfahrungen und Kenntnisse mitbringt, um die Risiken des Finanzproduktes korrekt einzuschätzen.

Bei Onlinebanken findet dieser Test bereits statt, nicht aber bei Fondsdiscountern und vielen Robo-Beratern. Für diese Vermittler ist daher die Frage entscheidend, ob sie künftig eine Angemessenheitsprüfung einführen müssen.

Bereits stark reguliert
Zumindest bei Ucits-Fonds ist das nicht der Fall. "Diese Produkte gelten – anders als alternative Investmentfonds – bereits als so stark reguliert, dass sie nicht zu den komplexen Produkten gerechnet werden", sagt auch Christian Waigel, Partner der Kanzlei Waigel Rechtsanwälte aus München. (am)


Das gesamte Interview mit Elisabeth Roegele, der Exekutivdirektorin Wertpapieraufsicht bei der Bafin, lesen Sie in der Heftausgabe 4/2016 von FONDS professionell, die Ende November erscheint.