Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat sich kritisch zu einem Punkt in der Umsetzung der EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II geäußert. Am 31. März 2017 hatte der Bundestag beschlossen, dass ein weitverzweigtes regionales Filialnetzwerk dazu geeignet sein soll, die Qualität der Beratung zu erhöhen und damit als Rechtfertigung für Provisionen dient. Aus Sicht des VZBV ist die entsprechende Empfehlung des Finanzausschusses des Bundestags ans Bundesministerium der Finanzen (BMF) "irritierend". Denn die Frage, ob, wie und wann eine Provision oder Marge die Qualität der Beratung verbessert, wurde zuvor vom Gesetzgebungsverfahren abgekoppelt, wie die Verbraucherschützer in einer Pressemitteilung schreiben.

Darüber hinaus sei die Empfehlung des Finanzausschusses nach Auffassung des VZBV auch EU-rechtlich fragwürdig. "Dass ein Filialnetz die Qualität einer Beratung verbessert, widerspricht den Anforderungen der EU-Richtlinie. Eine Beratung in Bremen kann nicht dadurch besser werden, dass es in Bayern Filialen gibt. Man versucht anscheinend, eine Schutzklausel für Sparkassen und Filialbanken zu schaffen, mit der immer Provisionen angenommen werden dürfen", sagt Christian Ahlers, Referent im Team Finanzmarkt beim VZBV.

Interessant ist, dass die Verbraucherschützer ihre Kritik erst jetzt äußern. Elisabeth Roegele, Chefin der Wertpapieraufsicht bei der Bafin, hat diesen Punkt bereits im Oktober 2016 in einem Interview mit FONDS professionell erwähnt.

Verbot von Vertriebsmargen
Ein anderer Streitpunkt aus Sicht der Verbraucherschützer bleibt die Behandlung von Vertriebsmargen. Sie fordern, Gewinnspannen im Wertpapiervertrieb genauso zu behandeln wie Provisionen.

Zum Hintergrund: Banken, Sparkassen und Finanzvermittler, die Investmentfonds oder Zertifikate beratend verkaufen, verdienen entweder an Provisionen der Produkthersteller oder kalkulieren eine Vertriebsmarge ein. Damit Berater Vertriebsanreize wie zum Beispiel Provisionen annehmen dürfen, müssen sie diese Verbrauchern gegenüber offenlegen. Zusätzlich dazu müssen sie die Qualität der Beratung verbessern.

Das jetzt beschlossene Gesetz sieht vor, dass die Regeln für Provisionen, nicht aber für Vertriebsmargen gelten. Allerdings hat die SPD-Fraktion in einem Minderheitsvotum vermerkt, dass Margen den gleichen Effekt wie Provisionen haben und daher genauso behandelt werden müssten.

"Das Votum der SPD ist klar zu unterstützen. Wer Provisionen und Margen ungleich behandelt, schafft Umgehungsmöglichkeiten für Anbieter. Das ist schlecht für Verbraucher und Wettbewerb", kommentiert Ahlers. (jb)