Das Bundesfinanzministerium (BMF) plant, die Beiträge der Wertpapierhäuser für die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zu halbieren. Dazu soll die Beitragsverordnung der EdW geändert werden. Ziel der neuen Verordnung ist, "die Regelungen so anzupassen, dass die EdW für künftige Entschädigungsfälle ausreichende Mittel vorhält, zugleich aber nicht erforderliche Belastungen der beitragspflichtigen Institute vermieden werden", wie es in dem Entwurf des Textes heißt. "Die Novelle ist nötig. Andernfalls würden wir die Unternehmen über den Bedarf hinaus zu Beiträgen verpflichten", kommentierte Finanzstaatssekretär Florian Toncar (FDP) den Schritt gegenüber der "Börsen-Zeitung".

Zum Hintergrund: An die EdW zahlen die knapp 780 Wertpapierhäuser, zu denen vor allem Finanzportfolioverwalter oder Vermögensverwalter zählen, Beiträge für einen möglichen Entschädigungsfall. Auch weil in den vergangenen Jahren größere Zahlungen ausgeblieben waren, belief sich das Vermögen der EdW laut Entwurfstext Ende 2022 auf 93,9 Millionen Euro. Zuvor hatte die Einrichtung Darlehen des Bundes zur Finanzierung von Entschädigungen in zwei Fällen, darunter den 2005 entdeckten Skandal um die Phönix Kapitaldienst, zurückzahlen können. Zudem waren die Beitragseinnahmen im Jahr 2022 aufgrund des guten Börsenjahres 2021 von 13,9 auf 22,4 Millionen Euro emporgeschnellt – die Beiträge werden auf Vorjahresbasis berechnet. Von 2018 bis 2020 pendelten die Einnahmen jeweils um zwölf Millionen Euro, so die "Börsen-Zeitung". 

Änderungen schon für das laufende Beitragsjahr
Konkret sieht der Referentenentwurf vor, in Paragraf 2a der EdW-Beitragsverordnung die verschiedenen Prozentsätze für die unterschiedlichen Risikogruppen jeweils zu halbieren. Die Jahresbeiträge zur EdW sind nach Risikograd der Geschäftstätigkeit der Unternehmen gestaffelt. Basis für die Beitragsermittlung sind der "Börsen-Zeitung" zufolge "alle Bruttoprovisionserträge" und "nicht aus unrealisierten Gewinnen stammende Bruttoerträge des Handelsbestands". Der Entwurf sieht aber keine Änderung des EdW-Mindestbeitrages von 1.050 Euro im Jahr vor. Für Häuser, die Kundengelder oder -wertpapiere an sich nehmen, sind es 2.100 Euro. Die neue Verordnung soll zum 1. Juli 2024 in Kraft treten und bereits für das laufende, am 30. September endende Beitragsjahr 2024 angewendet werden. (jb)