Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat Anklage gegen sechs mutmaßliche Geldautomatensprenger erhoben. Ein Novum ist, dass die Anklage neben des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, gewerbsmäßigem Diebstahl und Sachbeschädigung diesmal auch versuchten Mord umfasst: Die Täter hätten in zwei Fällen den Tod von Unbeteiligten billigend in Kauf genommen. Das berichten verschiedene Medien, unter anderem die "Frankfurter Rundschau". Ein Termin für den Prozess vor Gericht stehe aber noch nicht fest.

Die sechs Beschuldigten im Alter von 26 bis 32 Jahren sollen 2022 und 2023 für eine Serie von insgesamt sieben Automatensprengungen in Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen verantwortlich gewesen sein. Der Schaden durch die Explosionen beläuft sich zusammengerechnet auf rund 2,1 Millionen Euro, die Höhe der Beute beträgt rund 1,3 Millionen Euro. 

Unbeteiligte Personen in Gefahr gebracht
Bei zwei Sprengungen waren Unbeteiligte in Gefahr, daher die Anklage wegen versuchten Mordes. Ein Automat wurde vergangenen Juni in Frankfurt-Fechenheim gesprengt. Jener befindet sich in der Altstadt des Stadtteils, in der sich laut Zeitung regelmäßig auch zur Nachtzeit unbeteiligte Personen aufhalten. Zudem liegt über der Bankfiliale eine Wohnung, rund um das Gebäude sind bewohnte Häuser. Daher hätte "insbesondere der durch die Sprengungen verursachte Splitterwurf eine tödliche Gefahr für Personen in der Nähe des Tatorts dargestellt", zitiert die Zeitung aus Angaben der Generalstaatsanwaltschaft.

Ähnlich die Situation bei der Sprengung eines Automaten in Bad Homburg, der in der Fußgängerzone ist. In unmittelbarer Nähe liegen Wohngebäude, ein Busverkehrsknotenpunkt und ein Taxistreifen. Der Bereich vor der Bankfiliale wird gerade "an Wochenenden auch zur Nachtzeit von Anwohnern, Passanten oder Verkehrsteilnehmern frequentiert", zitiert die "Frankfurter Rundschau" die Strafverfolgungsbehörde. (jb)