Die Umsetzung der europäischen Finanzmarktrichtlinie Mifid II ab dem 3. Januar 2018 wird für Berater, Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGs) und Fondsplattformen bedeutsame Neuerungen mit sich bringen. Insbesondere das Verhältnis zwischen Produktanbietern und Vertrieblern werde sich nachhaltig verändern. Als Folge dessen stehen auch traditionelle Vergütungsstrukturen wie Bestandsprovisionen auf dem Prüfstand.

"Berater werden künftig klar dokumentieren müssen, welchen Mehrwert sie Kunden nach dem erfolgreichen Vertrieb von Finanzprodukten noch bieten", erklärt Swen Köster, Senior Vice President Sales bei der Luxemburger Fondsplattform Moventum. "Erst dann sind klassische Bestandsprovisionen nach Mifid II gerechtfertigt", so Köster. Er empfiehlt Beratern in einer Pressemitteilung daher, sich schon jetzt mit den Anforderungen der Richtlinie detailliert auseinanderzusetzen und womöglich das eigene Geschäftsmodell zu überdenken. "Zwar wird es auch künftig Bestandsprovisionen geben, doch erscheint Honorarberatung ab 2018 noch attraktiver als bislang", betont Köster.

Die Gesetze aus Brüssel führen auch dazu, dass Berater sich mit den wachsenden Anforderungen an ein unabhängiges Berichtswesen beschäftigen werden müssen: "Mit Mifid II wird die Transparenz für Anleger noch weiter steigen." Zudem werde es noch wichtiger, dass Berater ihre Kunden kontinuierlich informieren. Mit diesem Hinweis leitet die Plattform dazu über, dass sie bereits seit Jahren regelmäßige Berichte über Marktlagen und Entwicklungen der jeweiligen Produkte oder Depots inklusive Depotauszügen und Ertragsaufstellungen liefere. (jb)