Die Deutsche Bank hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ein Kapitalanleger-Musterverfahren für sich entschieden. Der sechs Jahre dauernde Rechtsstreit drehte sich um angebliche Prospektfehler bei geschlossenen Schiffsfonds, die das Hamburger Emissionshaus Nordcapital initiiert und die Deutsche Bank vertrieben hatte. Der BGH hat die Klage (Az. XI ZB 33/19) als unzulässig verworfen, wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" meldet. Damit dürften auch die anderen noch anhängigen Prospekthaftungsklagen von Anlegern, die sich dem Musterverfahren angeschlossen hatten, entschieden sein.

Im Zentrum des Rechtsstreits stand ein Verkaufsprospekt von Nordcapital aus dem Jahr 2008, mit dem das Emissionshaus Geld von Privatanlegern für zwölf sogenannte Bulker, Massengutfrachtschiffe, eingeworben hatte. Laut Prospekt war das Beteiligungskapital des Fonds auf 225,6 Millionen Dollar ausgelegt, bis zum Jahresende 2026 sollten alle Schiffe letztlich verkauft werden. Aufgrund der Finanzkrise 2008 verloren aber viele Anleger ihr eingesetztes Kapital. Von 2016 an mehrten sich die Klagen am Landgericht Frankfurt, die Privatanleger verlangten Entschädigung von dem Emittenten und der Deutschen Bank wegen angeblicher Prospektfehler sowie wegen unterbliebener Hinweise auf mögliche negative Auswirkungen der Weltfinanzkrise auf die Bulkschifffahrt. 

Keine Fehler im Prospekt
Der zuständige elfte Zivilsenat des BGH mit Sitz in Karlsruhe konnte der "FAZ" zufolge in dem Prospekt keine Rechtsfehler erkennen. Zudem betonten die Richter, dass Aufklärungsfehler, die ohne Bezug zu einer öffentlichen Kapitalmarktinformation begangen worden sein sollen, nicht Gegenstand eines Musterverfahrens sein können. Ein vor dem Oberlandesgericht Frankfurt angestrengtes Musterverfahren endete für die Anleger im November 2019 auch mit einer Niederlage. (jb)