Das Vergleichsportal Verivox wird auf einen Gang vor den Bundesgerichtshof (BGH) verzichten und ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom 22. September 2021 (Az. 6 U 82/20) akzeptieren. Das Portal hatte vor dem OLG einen Rechtsstreit gegen die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) verloren. Das berichtet die Rhein-Neckar-Zeitung unter Berufung auf einen Sprecher des Vergleichsportals: Verivox habe sich entschieden, den für die Revision erforderlichen Aufwand anderweitig einzusetzen.

Das Gericht hatte sich Ende September der Auffassung der Verbraucherschützer angeschlossen, dass das Internetportal bei seinen Vergleichen für private Haftpflichtpolicen die eingeschränkte Marktauswahl nicht deutlich kenntlich gemacht hatte. In dem Vergleich waren nach Angaben des VZBV nur jene Versicherer vertreten, die dem Portal Provisionen zahlen. Damit fehlte rund die Hälfte der aktiven Gesellschaften, darunter Branchengrößen wie die Allianz und die Huk-Coburg. Über diesen Umstand hätte Verivox wesentlich transparenter und klarer informieren müssen und nicht nur über einen versteckten Hinweis auf der eigenen Seite. 

Alles richtig gemacht
Verivox will den Verzicht auf die Revision vor dem BGH aber nicht als Eingeständnis eines Fehlers verstanden wissen."Aus unserer Sicht entspricht die bisherige Darstellung dem geltenden Recht", betont der Sprecher gegenüber der RNZ und fährt fort: "Mit über 200 berücksichtigten Tarifen haben wir unserem Privathaftpflicht-Vergleich eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Markt- und Informationsgrundlage zugrunde gelegt". Zudem habe man die Nutzer auch "in absolut transparenter Weise und an mehreren Stellen in unserem Vergleichsrechner über diese Vergleichsgrundlage informiert." (jb)