Ohne gezielte Marketing- und Werbemaßnahmen kann kein Unternehmen heutzutage mehr Geschäft machen. Aus Gründen des Verbraucherschutzes und um unlauteren Wettbewerb zu verhindern, hat der Gesetzgeber eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften erlassen, an denen sich Gesellschaften orientieren müssen, wenn sie ihre Waren oder ihren Service an den Mann respektive die Frau bringen möchten. Diese Regeln für Telefon-, Brief- und E-Mail-Werbung gelten natürlich auch für Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler.

Doch was Werbetreibende konkret dürfen und was nicht, legen in der Praxis oft Gerichte fest. FONDS professionell hat sich bei drei Juristen nach wichtigen Gerichtsentscheidungen im Wettbewerbs- und Werberecht erkundigt. Die Rechtsexperten nannten aus einer Vielzahl von Entscheidungen mehr als 20 Urteile und Beschlüsse. Die Redak­tion hat diejenigen ausgewählt, die von zwei oder allen drei Juristen genannt wurden, sowie vor allem Entscheide, die für Versicherungs- und Finanzvermittler einschlägig sind. Die Urteile finden sie in chronologischer Reihenfolge oben in der Bilderstrecke! (jb)