Die EU hat jene Vorschriften zu den Angaben, die bei Geldtransfers üblicherweise gemacht werden müssen, auf Kryptowerte ausgeweitet. Nach den neuen Regeln müssen die Anbieter von Kryptodienstleistungen bei der Übertragung von Kryptowerten "Angaben zu den Originatoren und den Begünstigten" einholen, heißt es in dem Rechtstext.

Kryptodienstleister müssen die Angaben aufbewahren und an die Gegenpartei weitergeben sowie auf Anfrage den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen. Die Regelung betreffe alle Transfers – national und grenzüberschreitend – unabhängig vom Wert, wie es in einer Aussendung heißt.

Rückverfolgung erleichtern
Damit sollen nach Ansicht der EU Kryptowertetransfers rückverfolgbar und verdächtige Transaktionen besser erkannt werden. Die neuen Vorschriften wurden am Dienstag vom Rat der EU angenommen. Die förmliche Annahme ist die letzte Etappe des Gesetzgebungsverfahrens – die Trilogverhandlungen waren am 28. April 2022 aufgenommen und bereits Ende Juni vorläufig abgeschlossen worden.

Die Entscheidung sei "eine unerfreuliche Nachricht für diejenigen, die Kryptowerte für ihre illegalen Aktivitäten zur Umgehung von EU-Sanktionen oder zur Finanzierung von Terrorismus und Krieg missbraucht haben. In Europa werden sie dies nicht mehr tun können, ohne aufgedeckt zu werden. Das ist ein wichtiger Schritt nach vorne bei der Bekämpfung von Geldwäsche", so die schwedische Finanzministerin Elisabeth Svantesson.

Hintergrund
Die Verordnung ist Teil eines Pakets von Legislativvorschlägen zur Verschärfung der EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT), das die Kommission am 20. Juli 2021 vorgelegt hat. Das Paket enthält auch den Vorschlag zur Schaffung der neuen EU-Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche (AMLA).

Zeitgleich hat der Rat auch die öffentlich breiter diskutierte Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA-Verordnung) angenommen und damit erstmals einen Rechtsrahmen auf EU-Ebene für diesen Sektor festgelegt. Die Verordnung erfasst Emittenten von Utility Token, wertreferenzierten Token und sogenannten Stablecoins und gilt auch für Dienstleister wie Handelsplätze und Wallets, an denen Kryptowerte gehalten werden.

MiCA ist Teil eines umfassenderen Pakets zur Digitalisierung des Finanzwesens. Dieses umfasst auch eine Strategie für ein digitales Finanzwesen, einen Rechtsakt über die digitale Betriebsstabilität (DORA) sowie einen Vorschlag über eine Pilotregelung für auf Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basierende Marktinfrastrukturen. Mit dem Paket wird eine Lücke in den EU-Rechtsvorschriften geschlossen: Zum einen soll sichergestellt werden, dass der geltende Rechtsrahmen nicht die Nutzung neuer digitaler Finanzinstrumente behindert. Zum anderen wird dafür gesorgt, dass neue Technologien und Produkte in den Anwendungsbereich der Finanzmarktregulierung fallen. (eml)


Die neuen Geldtransfer-Vorschriften (externer Link, EU)
Die MiCA-Verordnung (externer Link, EU)