Ab sofort liegt der Öffentlichkeit der Entwurf der geplanten DIN-Norm 77223 "Risikoprofilierung von Privatanlegern unter Berücksichtigung ihrer Vermögens- und Einkommenssituation" vor. Bis zum 29. Dezember können Verbände, Unternehmen, Experten und Praktiker dazu Stellung nehmen. Das Text-Dokument kann über das DIN-Norm-Entwurfs-Portal eingesehen und kommentiert werden, wie das DIN-Institut mitteilt.

Der in der Norm beschriebene, auch modular einsetzbare Prozess beschreibt die systematische Erfassung der Kenntnisse und Erfahrungen, der Risikotragfähigkeit sowie der generellen und – mithilfe einer sogenannten Wertentwicklungsmatrix – zweckbezogenen Risikobereitschaft von Anlegern. "Die Norm schafft Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher hinsichtlich ihrer persönlichen Risikoaffinität einerseits und der Risikoklassifizierung ihres Vermögens  andererseits. Etwaige Diskrepanzen zwischen beidem werden dabei aufgedeckt und ermöglichen es, darauf zu reagieren", sagt Alexander Goschew, Vertreter des DIN-Verbraucherrates in dem Arbeitsausschuss. Im Ergebnis biete die DIN 77223 Anlegern Schutz gegen manipulative, interessengesteuerte Risikoprofilierungen.

Risikoklassifizierung von Immobilien
"Hervorzuheben ist, dass der Ausschuss den Mut hatte, sich auf Regeln für die Risikoklassifizierung von Immobilien zu verständigen. Das ist ein wirklich großer Wurf," sagt Klaus Möller, Obmann des Ausschusses und Vorstand der Defino Institut für Finanznorm AG, denn immerhin sei "mehr als die Hälfte des privaten Vermögens der Deutschen in Immobilien angelegt." Diese Risikoklassifizierung von Immobilien sei nach Auffassung des Ausschusses für eine umfassende Feststellung der Risikostruktur des vorhandenen Vermögens und den Abgleich mit der Risikobereitschaft unabdingbar. (jb)


Interessierte Leser finden in der Ausgabe 4/2021 von FONDS professionell, die Ende November erhältlich sein wird, eine ausführliche Beschreibung der neuen Norm.