Die Europäische Union hat am 20. April ihre Verordnung für diese neue Fondsklasse verabschiedet. Mit "European Long-Term Investment Funds" (ELTIFs) können sich sowohl institutionelle als auch private Anleger an der Finanzierung von Infrastruktur- und anderen langfristig ausgerichteten Projekten beteiligen. Damit sollen auch das Wirtschaftswachstum und der Arbeitsmarkt angekurbelt werden, wie der Europäische Rat mitteilte.

Die EU-Kommission stieß die Einführung der ELTIFs im März 2013 an. Das Ziel des damaligen EU-Binnenmarktkommissars Michel Barnier macht damals wie heute Sinn: Mit den neuen Investmentvehikeln sollten die Investoren mithelfen, langfristige Projekte zu finanzieren und damit die Lücke schließen, die Banken und der Staat offen lassen.

ELTIFs müssen nach dem Willen der europäischen Behörden zu mindesten 70 Prozent in alternative Investments investieren. Dazu zählen nicht börsennotierte Aktiengesellschaften, Private Equity, kleinere und mittlere Unternehmen sowie vor allem Sachwerte, die "signifikante Vorabinvestitionen benötigen". Maximal 30 Prozent der eingesammelten Gelder dürfen in Assets fließen, die auch für UCITS erlaubt wären. Wegen des Fokus auf alternative Assets sollen nur Gesellschaften Mandate für die neuen Fonds übernehmen dürfen, die eine Zulassung gemäß der europäischen Richtlinie für alternative Investments (AIFM) besitzen.

Vorrangige Zielgruppe: Institutionelle Anleger
Auch wenn ETLIFs auch für Privatinvestoren gedacht sind, werden die Anleger eher aus dem institutionellen Lager kommen. Ein wichtiges Merkmal der neuen Fondsklasse, welches eine recht hohe Hürde für Privatleute darstellen dürfte, ist das fehlende Rückgaberecht der Anteile vor dem Laufzeitende, was dann auch eine Illiquiditäts-Prämie rechtfertigt. Die Rückgabefrist soll maximal zehn Jahre betragen – wenn der Anlagehorizont länger ist, muss der Fondsmanager explizit darauf hinweisen, dass das Produkt nicht für Private geeignet ist. Ein so langer Anlagehorizont ist für das Ziel der Altersvorsorge möglicherweise durchaus passend. Eine weitere Restriktion ist, dass Retailkunden mit einem Portfolio von maximal 500.000 Euro nur bis zu zehn Prozent davon in ELTIFs investieren dürfen – das Mindestinvestment liegt bei 10.000 Euro.

Die Verordnung tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im "Official Journal of the European Union" in Kraft. (jb)