Die neuen Regeln für die Besteuerung von Investmentfonds waren erst wenige Wochen in Kraft, schon wunderte sich so mancher Anleger über verwirrende Abrechnungen seiner depotführenden Stelle. Der Grund für die auf den ersten Blick unverständlichen Mitteilungen war rasch gefunden: Am 1. Januar 2018 ist das Investmentsteuerreformgesetz in Kraft getreten.

Um den Wechsel von der alten zur neuen Fondsbesteuerung zu vollziehen, mussten alle deutschen depotführenden Stellen sämtliche Anteile an Investmentfonds zum 31. Dezember 2017 rechnerisch verkaufen und zum 1. Januar 2018 wieder anschaffen. Die Fondsgesellschaften waren damit vor eine echte Herausforderung gestellt. Sie mussten eine Flut von Daten liefern, was nicht immer vollständig und zeitnah gelang. Lagen den depotführenden Stellen keine Informationen zur Höhe der Erträge vor, mussten sie diese zunächst schätzen.  

Die Zeit rennt davon
Doch nun nähert sich der Monat Mai – und mit seinem Ende auch der reguläre Termin für die Abgabe der Einkommensteuererklärung. Genau dafür benötigen Anleger, die Anteile an ausländischen wiederanlegenden Fonds halten, die korrekte Höhe der 2017 thesaurierten Erträge. Denn: Diese müssen sie bekanntlich über ihre Einkommensteuer versteuern. Wer Anteile an deutschen Thesaurierern im Depot hat, benötigt die Bescheinigung darüber, dass die depotführende Stelle die Steuer auf alle Erträge des Jahres 2017 abgeführt hat.


Wann können Fondsanleger mit ihren Bescheiden rechnen? Das wollte FONDS professionell ONLINE von einigen für den freien Vertrieb wichtigen Depotbanken wissen. Hier sind die Antworten – klicken Sie sich einfach durch unsere Bilderstrecken oben.


Anders als sonst brauchen Fondsanleger für die jetzt anstehende Steuererklärung zudem die Höhe der Erträge, die ausländische ausschüttende Portfolios zwischen der letzten Ausschüttung und dem Jahresende 2017 ausnahmsweise thesauriert haben. Bei entsprechenden deutschen Fonds benötigen sie die Steuerbescheinigung für die thesaurierten Erträge.

Alle Daten parat?
Die Frage ist nur: Liegen den depotführenden Stelle inzwischen alle Daten vor, damit sie die Jahressteuerbescheide verschicken können? Sind die Angaben in den Schreiben definitiv oder ist möglicherweise noch mit Korrekturen rechnen, wenn die Steuererklärung schon beim Finanzamt ist? FONDS professionell hat sich umgehört. (am)


Einen ausführlichen Bericht darüber, warum es nach dem Inkrafttreten des Investmentsteuerreformgesetzes zu vermeintlich überhöhten Steuermitteilungen gekommen ist, lesen Sie in der aktuellen Heftausgabe 1/2018 von FONDS professionell. Angemeldete FONDS professionell KLUB-Mitglieder können den Beitrag auch im E-Magazin abrufen.