Die Verbraucherzentrale Hamburg hat nach eigenen Angaben einen Rechtsstreit mit der Neue Leben Lebensversicherung für sich entscheiden können. Der Versicherer hat sich gegenüber den Verbraucherschützern verpflichtet, bestimmte irreführende Aussagen hinsichtlich des Widerspruchsrechts bei Lebens- oder privaten Rentenversicherungen zu unterlassen.

Konkret ging es um Verträge, die nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen wurden. Kunden haben hier die Chance, diese wegen einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung rückabwickeln zu lassen. Das hat der Bundesgerichtshof 2014 höchst selbst entschieden.

Der Versicherer hatte aber Kunden, die diesen Schritt gehen wollten, abgewiesen und behauptet, dass seine Widerrufsbelehrungen anders als die zahlreicher Wettbewerber korrekt formuliert seien. Dagegen ist die Verbraucherzentrale Anfang des Jahres eingeschritten, da die Belehrungen ihrer Ansicht nach sehr wohl fehlerhaft sind (FONDS professionell ONLINE berichtete).

Widerspruchsrechts zu unterlassen.
"Bisher führte die Neue Leben zum Teil vorgeschobene Argumente ins Feld, damit Versicherte von ihren Forderungen Abstand nahmen und kein Geld zurückverlangten", berichtet Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg. Dabei habe der Versicherer in seinen Ablehnungsschreiben höchstrichterliche Urteile des Bundesgerichtshofs entweder komplett ignoriert oder falsch interpretiert.

"Es ist unglaublich, dass wir der Versicherungsbranche ständig Selbstverständlichkeiten abringen müssen", echauffiert sich Becker-Eiselen. Die Rechtslage bezüglich des Widerspruchs bei Lebens- und Rentenversicherungen sei eindeutig und dennoch würden Verbraucher von Versicherern noch immer mit falschen Behauptungen abgespeist. Verletze die Neue Leben die in der Unterlassungserklärung getroffenen Vereinbarungen, wird nun eine Vertragsstrafe fällig. (jb)