Steuerliche Regeln und Vorschriften für den Laien auf Anhieb meist nicht verständlich. Das gilt auch für die Änderungen, die das Investmentsteuerreformgesetz für Fondsanleger mit sich bringt. Daher erklärt FONDS professionell ONLINE das Gesetz in zwölf Teilen. In dieser ersten Folge geht es um die Frage, warum überhaupt ein neues System nötig war, wo sich das alte doch über Jahre eingespielt und scheinbar bewährt hatte.

Das Investmentsteuerreformgesetz ist am 19. Juli 2016 verabschiedet worden, am 1. Januar 2018 tritt es in Kraft. Der Grund für die Reform ist einleuchtend: Steuergesetze, die wie das noch geltende Investmentsteuergesetz nach dem sogenannten Transparenzprinzip aufgebaut sind, besteuern tatsächlich angefallene Erträge beim Anleger. Damit bieten sie Raum für Steuersparmodelle und eröffnen Gestaltungsmöglichkeiten. Lange Zeit versuchte der deutsche Gesetzgeber, diese durch immer neue Regeln zu unterbinden.

Immer komplexere Regeln
Im Laufe der Jahre wurde das Investmentsteuergesetz dadurch aber immer komplexer. Das verursachte bei Fondsgesellschaften und Depotbanken stetig mehr Aufwand. Gleichzeitig konnten die Finanzbehörden immer schlechter prüfen, ob alle Angaben zu erzielten Erträgen stimmten und die Besteuerungsgrundlagen korrekt waren.

Um das Problem zu lösen, wird das Investmentsteuerreformgesetz auf einem intransparenten Besteuerungssystem aufbauen. In Zeiten, da überall mehr Transparenz gefordert wird, mag das merkwürdig klingen, das Prinzip der Intransparenz vereinfacht jedoch die Besteuerung von laufenden Erträgen aus thesaurierenden Fonds. Diese gestaltete sich gerade bei im Ausland aufgelegten Portfolios schwierig.

Pauschale Steuer
Künftig werden während der Haltedauer nicht mehr die tatsächlich erzielten laufenden Erträge aus thesaurierenden Fonds besteuert. Stattdessen wird eine nach einer gesetzlich festgelegten Formel berechnete Pauschale erhoben. Diese pauschale Besteuerung wird als intransparentes System bezeichnet.

Gleichzeitig passt der Gesetzgeber die steuerliche Belastung deutscher Publikumsfonds an die Regelungen an, die für ausländische Fonds in Bezug auf ihre in Deutschland erwirtschafteten Erträge gelten. Bisher zahlen deutsche Publikumsfonds keine Steuern auf in Deutschland erzielte Dividenden, Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien, ausländische Fonds hingegen schon. Daraus resultierten EU-rechtliche Risiken. Um diese aus dem Weg zu räumen, führt der Gesetzgeber mit der Investmentsteuer eine neue Regelung ein: Künftig zahlen auch deutsche Publikumsfonds auf die genannten Erträge 15 Prozent an den Fiskus. (am)


Die zwölf Lektionen der "Investmentsteuer-Schule" von FONDS professionell:


Berater finden alle relevanten Informationen zu der Reform in der Broschüre "Investmentsteuerreform kompakt" des Fondsverbands BVI. Diese können Sie bei FONDS professionell ONLINE als pdf herunterladen und zudem für Ihre Kunden personalisieren.