Oberster Versicherungsaufseher rügt Verwaltungskosten
Der Finanzaufsicht Bafin sind die hohen Kosten bei Lebensversicherern ein Dorn im Auge. Bafin-Exekutivdirektor Frank Grund hat erneut unterstrichen, dass die Verwaltungs- und Vertriebskosten der Anbieter gesenkt werden müssen.
Nach Meinung der Finanzaufsicht Bafin müssen Lebensversicherer an ihren Kosten arbeiten und diese senken. "Angesichts des anhaltenden Rückgangs der Kapitalerträge halte ich eine weitere Reduzierung der Verwaltungskosten schlicht für eine ökonomische Notwendigkeit zur Verbesserung der Solvenzsituation der Versicherer", teilte Frank Grund, Exekutivdirektor Versicherungen bei der Bafin, dem Branchendienst "Procontra" auf Anfrage mit. Vor allem die Vertriebskosten müssen seiner Meinung weiter runter.
Die Anfrage des Branchendienstes steht im Zusammenhang mit der im kommenden Jahr anstehenden Überprüfung des Lebensversicherungsreformgesetztes (LVRG). Das politische Berlin wird eine Bilanz ziehen, ob die Ziele des 2014 in Kraft getretenen Gesetzes erreicht wurden. Namentlich zielt das Gesetz darauf ab, die Kosten für Versicherungsnehmer zu reduzieren, da die Renditen der Kunden durch die Minizinsen schon sehr stark gedrückt werden. Hierzu wurde eine Begrenzung des Höchszillmersatzes von 40 auf 25 Promille beschlossen.
Aber schon vor einiger Zeit wurde Kritik laut, insbesondere vonseiten der Bonner Behörde, dass dies nicht ausreicht. Frank Grund hat bereits im vergangenen Oktober explizit die weiterhin hohen Vertriebskosten gerügt. Daher ist es nicht unmöglich, dass der Gesetzgeber ähnlich wie in der Privaten Krankenversicherung einen Provisionsdeckel einführen könnte, um die Kosten für die Kunden zu drücken. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat vor wenigen Wochen intern schon einmal über einen solchen Deckel nachgedacht (FONDS professionell ONLINE berichtete). (jb)
Kommentare
Verwaltungskosten sind auch Vertriebskosten
AntwortenWenn die Bafin die Höhe der Verwaltungs- und Vertriebskosten in der Lebensversicherung rügt, sind in erster Linie die Abschlusskosten gemeint. Seit die Lebensversicherer mit Inkrafttreten des LVRG Abschlussprovisionen nur noch mit 25 Promille zillmern dürfen, haben die Mehrzahl der Gesellschaften ihre Abschlussprovisionen nicht auf 25 Promille abgesenkt, sondern die über diesen Satz hinausgehenden Abschlussprovisionen auf die sog. laufenden Kosten umgebucht. Der Kunde zahlt somit mit seinen laufenden Beiträgen noch immer Abschlussprovisionen von teilweise über 40 Promille mit. Dass diese Praxis dem Gesetzgeber gegen den Strich geht, leuchtet ein, hatte er doch, wie im Artikel erwähnt, durch das LVRG Kunden angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase vor zu hohen Kosten schützen wollen. Daher wird das LVRG 2.0 , wenn die Branche nicht selbst reagiert, mit Sicherheit eine Provisionsdeckelung bringen. Wahrlich keine rosigen Aussichten für Provisionsvermittler, die daher schon heute in der Honorarberatung und in Nettotarifen als künftiger Versicherungsberater eine echte Alterative sehen.
thomas.meinhardt@confee.de am 28.03.17 um 16:20