Das Oberlandesgericht (OLG) München hat gestern überraschend schnell ein Urteil in dem Rechtsstreit zwischen dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und dem Vergleichsportal und Online-Makler Check24 gesprochen. Aus verschiedenen Pressetexten, basierend auf einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa, ist zu vernehmen, dass Check24 in einigen Punkten nachbessern muss. Das Gericht ließ keine Revision des noch nicht rechtskräftigen Urteils zu. Check 24 könnte aber gegen die Nichtzulassung noch Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.


Um was es im Kern bei der juristischen Auseinandersetzung geht, zeigt unsere Bilderstrecke oben!


Die Anträge des BVK seien "durchgehend und begründet", sagte der Vorsitzende Richter des 29. Zivilsenats in der mündlichen Verhandlung, der bereits wenige Stunden später die Urteilsverkündung folgte. So muss das Vergleichsportal künftig Kunden voraussichtlich schon "beim ersten Geschäftskontakt" deutlich auf die eigene, provisionierte Maklertätigkeit aufmerksam machen. Weiterhin muss Check24 die Befragungs- und Beratungsleistung vor dem Abschluss einer Hausrat-, Haftpflicht- oder Autoversicherung verbessern. Damit solle ausgeschlossen werden, dass Kunden Versicherungen abschließen, die sie gar nicht brauchen.

Keine Prüfung der Kunden vor Abschluss
Nur ein Beispiel: Check24 muss Versicherungsnehmern, die nach den eingegeben Informationen "mit hoher Wahrscheinlichkeit Studenten sind, bei der Hausratversicherung auf die Möglichkeit des Versicherungsschutzes durch die Hausratversicherung der Eltern und damit auf das Risiko der Doppelversicherung" hinweisen, lautet die Urteilsbegründungdem Vernehmen nach. Beim Abschluss einer Kfz-Versicherung müsse Check24 darauf verweisen, dass "bei geleasten Fahrzeugen ein Konflikt mit der Werkstattbindung des Leasinggebers auftreten" könnte. "Check 24 schließt bei der Beratung die Augen", sagte der Richter. Das Unternehmen hielt dem entgegen, dass eswegen der Anonymität des Internets nicht wissen könne, wer die Versicherung abschließe und wie dessen Vorversicherungen aussehen.

Nicht durchsetzen konnte sich der BVK laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung mit seiner Forderung, dass Check24 die Kundschaft vor Abschluss eines Versicherungsvertrags überprüfen müsse, was das Online-Geschäftsmodell des Vergleichsportals deutlich erschwert hätte.

Weitere Details zum Urteil waren den Meldungen nicht zu entnehmen. Daher müssen die Versicherungs- und Vermittlerbranchen abwarten, bis der genaue Text veröffentlicht wird. Rechtsanwalt Professor Jan Bernd Nordemann, Prozessbevollmächtigter des BVK, hat aber gegenüber dem Branchenportal "Versicherungswirtschaft heute" klargestellt, dass das Geschäftsmodell von Check24 an sich bestehen bleibe. Die Online-Welt müsse nur mehr und genauer fragen, sodass es auch längern dauern werde, bis ein Abschluss getätigt ist.

Beide Seiten sehen sich bestätigt
Der BVK jedenfalls wertet das Urteil als einen wichtigen Sieg für den Verbraucherschutz. "Es ist wichtig, dass – wie im stationären Vertrieb – auch bei der Online-Beratung hohe Standards gewährleistet werden und der Verbraucherschutz groß geschrieben wird. Dafür haben wir heute einen großen Schritt getan", freut sich BVK-Präsident Michael H. Heinz. "Das Oberlandesgericht München ist der Sichtweise und der Auffassung des BVK in nahezu allen Punkten gefolgt."

Check24 wiederum sieht das naturgemäß etwas anders. "Das Check24-Geschäftsmodell wurde auch in der 2. Instanz vom OLG im Kern bestätigt. Zunächst werden wir das Urteil im Detail prüfen. Es ergibt sich aus heutiger Sicht lediglich Nachbesserungsbedarf bei der Darstellung einzelner Fragen, beispielsweise zur Hausrat- und PHV-Versicherung sowie bei der Darstellung der sogenannten Erstinformation. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, werden wir die Änderungen natürlich adressieren", teilte ein Sprecher des Unternehmens FONDS professionell ONLINE auf Anfrage mit. (jb)