Wer größere Mengen Bargeld oder speziell Gold und Schmuck zu Hause statt auf dem Konto oder im Bankschließfach lagert, sollten aus Vorsichtsgründen besser einen Tresor wählen. Das unterstrich das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg  (Aktenzeichen 5 U162/16). Ansonsten erstattet die Hausratversicherung im Schadensfall nicht den vollen Betrag, wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet.

Aber von vorne. Ein Osnabrücker Restaurantbesitzer hatte erhebliche Summen an Trinkgeld regelmäßig in seiner Privatwohnung gelagert. Nach einem Einbruch forderte er von seiner Hausratversicherung die volle Erstattung der gestohlenen Summe. Der Versicherer weigerte das mit dem Hinweis auf die allgemeinen Vertragsbedingungen. Nach denen wird unverschlossenes Bargeld nur bis zu einer Höhe von 1.100 Euro erstattet.

Der Mann beschwerte sich, dass die Versicherung ihn gezielt auf die Klausel hätte hinweisen müssen, und zog vor Gericht – wo er verlor. "Wer zu Hause Bargeld hortet, muss in bestimmten Fällen damit rechnen, dass nach einem Einbruchdiebstahl die Hausratversicherung nicht den vollen gestohlenen Betrag erstattet", sagt OLG-Sprecherin Bettina von Teichmann der SZ.

Hohe Erstattungen nur mit Tresor
Daher lohnt sich wie im Fall des Gastronoms der genaue Blick in die Versicherungsbedingungen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat dafür keine Musterbedingungen entwickelt. Im Fall eines Einbruchs ist es jeder Gesellschaft selbst überlassen, die Entschädigungsgrenzen individuell festzusetzen.

Viele setzen laut der SZ eine Obergrenze von 2.000 Euro für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge – selbst dann, wenn beides nicht im Tresor liegt. Für Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere liegt die Höchstgrenze bei 5.000 Euro, für Schmuck, Perlen, Münzen, Gold und Platin bei 30.000 Euro. Höhere Erstattungssummen sehen die Bedingungen nur dann vor, wenn Wertsachen in einem Stahlschrank mit mehreren stabilen Wänden und einem Mindestgewicht von 200 Kilogramm gebunkert werden. (jb)