Die Sparkasse Zwickau hat juristischen Ärger. Das Geldinstitut muss sich mit acht Klagen von Sparkassenkunden wie auch der Verbraucherzentrale Sachsen auseinandersetzen, berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf die Verbraucherschützer. Dabei gehe es um die Frage, ob die Sparkasse einen aus Kundensicht attraktiven, hochverzinsten Prämiensparvertrag kündigen darf oder nicht.

Insgesamt haben bundesweit 400 Sparkassen solche Prämiensparverträge mit ihren Kunden geschlossen. Damit wollten die Geldinstitute in der Vergangenheit langfristig Einlagen einsammeln und Kunden auf Dauer binden, so das Handelsblatt. Die jetzt umstrittenen Prämiensparverträge, die keine feste Laufzeit besitzen, haben neben einem variablen Zins einen eingebauten Bonus, der mit der Zeit steigt und beispielsweise im 15. Sparjahr stolze 50 Prozent auf die in diesem Jahr erzielte Zinsgutschrift vorsieht.

Banken machen Verluste
Vor allem die kletternden Bonus-Zinsen belasten die Sparkassen in der anhaltenden Niedrigzinsphase. Nach Angaben der Zeitung machen sie mit den langlaufenden Verträgen Verluste, sodass sie sie reihum kündigen.

Als weiteren Grund für diesen Schritt führen die Banken oft an, dass der Vertragszweck aus ihrer Sicht erreicht sei, wenn der Kunde mindestens einmal den höchsten Bonus kassierte habe. Daher kündigen sie in der Regel, sobald Kunden die höchste Bonus- oder Prämienstaffel erreicht hat.

Streit um "Scala-Verträge" der Sparkasse Ulm
Die Rechtsstreitigkeiten der Sparkasse Zwickau wegen dieser Prämienverträge ähneln einem anderen Fall aus der Vergangenheit: Die Sparkasse Ulm hatte vor rund drei Jahren die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich gezogen, da sie aus den eben genannten Gründen Tausende Kunden aus teils noch langlaufenden "Scala-Sparverträgen" gedrängt hatte. Einige Sparer hatten sich vor Gericht dagegen gewehrt. Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart bekamen sie Recht: Die Sparkasse darf die Verträge grundsätzlich nicht kündigen. Die Kläger einigten sich später mit der Sparkasse außergerichtlich. Mehr als die Hälfte der Scala-Kunden ging indes auf Alternativangebote der Sparkasse ein.

Im aktuellen Fall der Sparkasse Zwickau findet die erste Verhandlung am 2. Mai vor dem Amtsgericht Zwickau statt. "Wir sind sicher, dass die mündlichen Verhandlungen auf großes Interesse der vielen tausend Betroffenen stoßen", sagt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Die Sparkasse Zwickau äußerte sich gegenüber dem Handelsblatt nicht zu der Klage, wie die Zeitung schreibt. (jb)