PIM Gold: Bafin wehrt sich gegen Kritik
Die Insolvenz von PIM Gold zieht weitere Kreise. Politiker der Bundestagsfraktion "Die Linke" haben nachgehakt und nach der Rolle der Bafin bei den Vorgängen rund um den Goldhändler gefragt. Die Behörde und das übergeordnete Bundesfinanzministerium verneinen eine gesetzliche Handlungsgrundlage.
Im Rahmen der Aufarbeitung der Pleite des Goldhändlers PIM Gold rückt nun auch die Finanzaufsicht Bafin in den Fokus. Das "Handelsblatt" berichtet, dass die Behörde zum ersten Mal schon 2013 Kenntnisse gehabt haben müsste, dass bei PIM Gold möglicherweise nicht alles mit rechten Dingen zugehe. Die Behörde ist aber nicht eingeschritten, das tat erst im September die Staatsanwaltschaft Darmstadt. Die Bafin sowie auch das ihr übergeordnete Bundesfinanzministerium begründen ihr Stillhalten damit, dass letztlich nicht klar gewesen sei, ob die geschlossenen Verträge Kapitalanlagen gewesen seien. Nur für diese ist die Aufsicht zuständig.
Die Ermittler aus Darmstadt werfen PIM Gold unter anderem "gewerbsmäßigen Betrug" vor. Neu eingeworbene Kundengelder sollen in großem Umfang dazu eingesetzt worden sein, um Altanleger auszuzahlen und die Provisionen der Vermittler zu bedienen. Der Edelmetallhändler soll Kunden dabei in Aussicht gestellt haben, ihr Geld im Altgoldhandel zu verwenden und sie an den Erträgen eines "Gold-Recyclingkreislaufs zu beteiligen", wie die Wirtschaftszeitung schreibt. Das erworbene Gold sollte dabei in Tresoren gelagert werden. Kalkulatorisch hätten bei PIM Gold daher mehrere Tonnen des Edelmetalls liegen müssen. Der vorläufige Insolvenzverwalter der Gesellschaft, Renald Metoja, hat bislang nur 500 Kilogramm Gold und andere Edelmetalle gesichert. Ob er noch weitere Bestände finden wird, ist unklar.
Die "Linken" fragen bei der Regierung nach
Diese Ereignisse haben auch die Bundestagsfraktion "Die Linke" auf den Plan gerufen, die bereits im Juli eine "Kleine Anfrage" im Parlament gestellt hatte. Der Tenor der Fragen zu PIM Gold ist: Wenn die Bafin Kenntnisse von möglichen Problemen für Kunden von PIM hatte, warum schritt sie nicht ein? Das Handelsblatt hat diese Anfrage und die Antworten, die ihr nach eigenen Angaben vorliegen, zum Anlass genommen, Beispiele aufzulisten, wann die Aufsicht Kontakt mit der Gesellschaft hatte und auch Prüfungen vornahm – ohne den Händler dann zu stoppen.
Nachdem die Aufsicht 2013 schon Kenntnis von PIM Gold hatte, gab es im Zusammenhang mit dem 2015 in Kraft getretenen Kleinanlegerschutzgesetz Kontakt mit der Gesellschaft. Aufgrund des Gesetzes hätten die Goldverträge, so die Wirtschaftszeitung, nur noch als Vermögensanlage mit Prospekt vertrieben werden können. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hätte die Behörde Innensicht bekommen und handeln müssen. Daher habe PIM Gold alles versucht, seine Produkte nicht als Vermögensanlagen zu bezeichnen.
"Reiner Kauf physischen Goldes"
Offenbar war diese Strategie erfolgreich: Die Firma habe das Gold der Kunden im Auftrag als Einmalanlage oder über Sparpläne angeschafft, in Depots verwahrt oder ausgeliefert, schreibt das Bundesfinanzministerium in der Antwort auf die Anfrage. "Das damalige Geschäftsmodell war als reiner Kauf physischen Goldes ausgestaltet; diese Art von Dienstleistung steht nicht unter einem finanzaufsichtsrechtlichen Erlaubnisvorbehalt", so das Ministerium laut Handelsblatt weiter.
FONDS professionell ONLINE fragte auch bei der Bafin selbst nach. Diese teilte mit, dass sie als Aufsichtsbehörde entschieden gegen aufsichtsrechtliches Fehlverhalten durchgreife. Voraussetzung dafür sei jedoch stets, das sie das aufgrund der gesetzlichen Kompetenzen auch dürfe. "Edelmetallkäufe, die keine Vermögensanlagen sind und auch kein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft, liegen außerhalb des Kompetenzrahmens der Bafin", so die Behörde auf Anfrage der Redaktion.
"Kinder Gold Konto"
Im November 2018 veröffentlichte die Bafin dann eine Warnung für das Produkt "Kinder Gold Konto", da es sich um eine Vermögensanlage handeln könne, für die der Prospekt fehle (FONDS professionell ONLINE berichtete). Rund fünf Monate zuvor hatte sie auch Hinweise inklusive Dokumenten von einem Whistleblower erhalten, dass das Geschäftsmodell von PIM Gold nicht rechtens sei. Nach zwei Monaten war die Warnmeldung wieder von der Website verschwunden.
Die Bafin hat nach eigenen Angaben die Unterlagen des Produktes untersucht und auch die Angaben des Whistleblowers, eines ehemaligen Mitarbeiter des Goldhändlers, geprüft. "In unserer weitergehenden Untersuchung – unter anderem der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Aussagen von befragten Kunden der PIM Gold GmbH und eines Zeugen zu etwaigen mündlichen Nebenabreden – ergaben sich aber keine belastbaren Hinweise für das Angebot einer Vermögensanlage ohne Prospekt. Das haben wir auch nachgehalten. Aus diesem Grund mussten wir Anfang 2019 unseren Warnhinweis wieder von der Webseite entfernen", teilte sie gegenüber FONDS professionell ONLINE mit.
Kritik von Linken-Politiker
Zwischen 2015 und 2018 ging die Bafin wohl zudem der Frage nach, ob ein neues Anlageangebot von PIM Gold, das den Rückkauf des Goldes zum Ankaufspreis einschloss, ein unerlaubtes Bankgeschäft gewesen sei. Zwar habe die Behörde die Abwicklung von zwölf Verträgen angeordnet, mehr tat sich jedoch nicht.
Jörg Cezanne, der für die Linkspartei im Finanzausschuss des Bundestags sitzt, ist wegen all dieser Ereignisse der Meinung, dass die Aufsicht es sich zu einfach macht: "Die Behörde darf ihr durchaus robustes Mandat nicht selbst immer weiter herunterspielen", zitiert ihn das Handelsblatt. Er kritisiert ferner, dass die Bundesregierung sich vor ihre Behörde stellt, statt die Aufseher stärker in die Pflicht zu nehmen: "Für sie sollte aber Bafin-Schutz nicht wichtiger als Verbraucherschutz sein." (jb)
Kommentare
PIM Gold
AntwortenLiebe Leser, es lässt sich leicht bei Pleiten und Betrugsfällen auf der BaFin rum hacken. Nur ist der Gesetzgeber gefragt, der den sog. Grauen Kapitalmarkt immer noch nicht richtig entrümpelt hat. Ich bin seit über 30 Jahren in der Branche in der Kapitalanlageberatung erfolgreich für meine Kunden tätig. Auf Grund meiner sehr ristrektiven Produktauswahl haben meine Kunden noch nie Geld verloren. Ich habe in der Vergangenheit (und heute immer noch) immer davor gewarnt, in solche Direkt-investments zu investieren. Der Gesetzgeber täte sehr gut daran, nur noch Produkte an Privatinvestoren zu zulassen, die vollreguliert sind. Wenn ein Anbieter nicht bereit ist sich den Regularien wie eines Alternativen Investmentfonds zu unterziehen (und damit für Anleger hohen Sicherheitsstandarts bieten), hat er auf dem Markt nichts zu suchen. Natürlich werden die Anbieter laut aufschreien, weil dies u.a mit Mehrkosten verbunden ist. Ein seriöser Anbieter wird sich dem aber stellen, weil er seinen Kunden einen hohen Mehrwert bieten kann. Staatliche Aufsicht durch die BaFin und durch eine Depotverwahrstelle bieten einen großen Mehrwert an Sicherheit für die Anleger. Also sollte der Gesetzgeber bald handeln und das KAGB entsprechend anpassen. Auch der Bereich der sonstigen Vermögensanlagen gehört so reguliert, dass ohne eine KVG und eine Depotverwahrstelle nichts mehr geht. Langfristig werden diese (seriösen) Anbieter mehr Umsatz tätigen und unter dem Strich mehr Geld verdienen. Jeder weitere Anlageskandal macht uns guten und seriösen Vermittlern das Geschäft immer schwerer. Mit besten Grüßen aus Köln Ulrich Klee Investmentspezialist Netzwerkpartner der PROJECT Investment Gruppe
kleeu@web.de am 18.10.19 um 18:22