Die Gläubiger des insolventen Edelmetallhändlers PIM Gold erhalten eine erste Abschlagszahlung. Diese entspricht laut einer Pressemitteilung einer Quote von 7,5 Prozent auf die gerichtlich festgestellten Forderungen. Insgesamt können die Anleger des im südhessischen Heusenstamm ansässigen Unternehmens, die ihre Investitionen verloren haben, aber mit mehr rechnen, wie der Insolvenzverwalter Renald Metoja mitteilt.

PIM Gold steht im Verdacht, ein sogenanntes Schneeballsystem betrieben zu haben. Die Gesellschaft soll Kunden über Händler angeboten haben, ihr Geld im Altgoldhandel zu verwenden und sie an den Erträgen eines "Gold-Recyclingkreislaufs" zu beteiligen. Neu eingeworbene Kundengelder seien dann aber vor allem dazu verwendet worden, um Altanleger auszuzahlen. Zwei ehemalige Verantwortliche von PIM stehen seit Dezember 2020 vor Gericht.

Großteil des Goldes fehlt
Im Rahmen dieses Recycling-Kreislaufes sollte physisches Gold für die Kunden eingelagert werden. Als die Staatsanwaltschaft im September 2019 die Lagerhallen vor Ort durchsuchte, fand sie statt der laut Buch vorhandenen 3,38 Tonnen des Edelmetalls aber nur einen Bruchteil. Der Wert reicht bei weitem nicht, die Rückforderungen der circa 7.000 PIM-Gold-Kunden im Gesamtvolumen von rund 178 Millionen Euro zu erfüllen. Insolvenzverwalter Metoja geht aber davon aus, dass Investoren am Ende immerhin zwischen 15 und 20 Prozent ihrer Forderungen zurückerhalten.

"Die Verwertung der sichergestellten Edelmetallbestände ist im Wesentlichen abgeschlossen, so dass wir in Abstimmung mit dem Gericht und dem Gläubigerausschuss eine erste Auszahlung vornehmen konnten", kommentiert Metoja die Ankündigung. Seine Arbeit bestehe weiter vor allem in der Prüfung und Nachverfolgung von Ansprüchen zugunsten der Insolvenzmasse. Dazu zählen etwa Ansprüche gegen eine Scheideanstalt in der Türkei, an die mutmaßlich Gelder transferiert worden sind. 

Haftungsansprüche auch gegen Vermittler
Hinzu kommen Haftungs- oder Anfechtungsansprüche, etwa gegen ehemalige Organe oder Vertriebsmitarbeiter der Gesellschaft. Juristen gehen aber davon aus, dass gezahlte Vertriebsprovisionen nicht anfechtbar sind. Simultan dazu arbeiten Metoja und sein Team die lückenhafte Finanzbuchhaltung des Unternehmens so weit wie möglich auf und erstellen  belastbare Steuererklärungen der zurückliegenden Jahre. "Das ist eine Puzzle-Arbeit, die viel Zeit kostet, aber eine wichtige Grundlage für die Geltendmachung weiterer Ansprüche zugunsten der Gläubiger", so Metoja. (jb)