Die Anbieter privater Krankenversicherungen (PKV) stehen derzeit unter Strom. Grund. Die Zukunft ihrer Zunft hängt auch vom Ausgang einiger Gerichtsverfahren ab. Im Kern drehen sich diese um die Frage, ob die sogenannten unabhängigen Treuhänder, die über Beitragserhöhungen entscheiden, wirklich unabhängig vom Versicherer sind, der sie beauftragt. Insgesamt drei Gerichte haben das verneint, da die Treuhänder hier jeweils mehr als 30 Prozent ihrer Einnahmen von dem jeweiligen Versicherer erhielten.

Das könnte für die vor Gericht unterlegenen Versicherer, unter anderem die DKV und die Axa, Rückzahlungen in Millionenhöhe bedeuten. Der erste bekannte Entscheid, den das Landgericht Potsdam am 27. September 2017 (Az. 6 S 80/16) fällte, soll noch in diesem Jahr vom Bundesgerichtshof überprüft werden. Auch die anderen Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

OLG rät: Überprüft Treuhänder nicht!
Nun hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle möglicherweise ein Signal für eine Trendwende gegeben. Laut eines Berichtes im "Handelsblatt" hat das OLG am 20. August (Az. 8 U 57/18) zugunsten des Versicherers entschieden und die Zulässigkeit von Beitragserhöhungen von der Unabhängigkeit der Treuhänder entkoppelt. Die Begründung lautet, dass Prämienenerhöhungen nach klaren rechtlichen Vorgaben erfolgen müssen, die dem Gutachter keinen Ermessensspielraum ließen. Daher könne jede Beitragserhöhung durch die Zivilgerichte bis ins Letzte überprüft werden.

Ergebe diese Überprüfung nun, dass eine Beitragserhöhung zu Recht und in der zulässigen Höhe erfolgt sei, komme es auf die Unabhängigkeit des Gutachters nicht an. Das OLG Celle meint ferner, dass Zivilgerichte die Unabhängigkeit der Treuhänder gar nicht prüfen sollten. Es begründet dies damit, dass eine unterschiedliche Bewertung in dieser Frage dazu führen könnte, dass sachlich gerechtfertigte Beitragserhöhungen durch unterschiedliche Gerichte mal gebilligt und mal abgelehnt würden – nur wegen der Einkommensverhältnisse der prüfenden Gutachter.

Keine Offenlegung der Vermögensverhältnisse
Dem Handelsblatt zufolge deutete das OLG sogar an, dass es in diesem Zusammenhang dem Treuhänder nicht zuzumuten sei, seine Vermögensverhältnisse offenzulegen: "Zum einen würde die Überprüfung der Unabhängigkeit des Treuhänders im Zuge der Überprüfung einer (gegebenenfalls jeder) Prämienanpassung zu einer erheblichen zusätzlichen Belastung der Gerichte führen. Zum anderen würde eine solche Überprüfung auch den Treuhänder erheblich belasten und in dessen Recht auf informelle Selbstbestimmung eingreifen", zitiert die Zeitung aus der Urteilsbegründung. (jb)