Die Gläubiger in den Insolvenzverfahren der deutschen P&R-Gesellschaften haben sich entschieden: Mehr als 95 Prozent der rund 54.000 Geldgeber oder deren anwaltliche Vertreter, die in über 80.000 Benachrichtigungen angeschrieben wurden, haben dem Vergleichsvorschlag der Insolvenzverwalter zugestimmt, wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht. Dieser hatte eine Frist für Antworten bis zum 14. Juni gesetzt. Vor rund einem Monat hatte erst rund ein Drittel für die Annahme des Vorschlags votiert. 

"Es gehen täglich noch unterzeichnete Vergleichsvorschläge ein, so dass die Zustimmungsquote in den nächsten Wochen noch weiter ansteigen wird", erklärt Insolvenzverwalter Michael Jaffé in einer ersten Zwischenbilanz. "Vorbehaltlich der detaillierten Erfassung der einzelnen Rückmeldungen stimmen nahezu alle Gläubiger, die sich zurückgemeldet haben, dem Vergleichsvorschlag zu. Dies gilt auch für Gläubiger, die von P&R ein vermeintliches Eigentumszertifikat für Container erhalten haben. Nahezu alle Gläubiger stimmen dabei auch der von der Annahme des Vergleichsvorschlags unabhängigen Hemmungsvereinbarung zu."

"Delikater" Vergleich
Der Vergleich solle sicherstellen, dass die Forderungen der Gläubiger nach einem einheitlichen Modell berücksichtigt werden und niemand bevor- oder benachteiligt wird, so der Insolvenzverwalter. Kritiker bezeichnen den Inhalt des Vergleichs allerdings als "delikat": Denn mit Unterzeichnung des Papiers werden die Gläubiger so gestellt, als hätten sie ihre Investments nie getätigt, also keine Verträge mit P&R abgeschlossen. Dies wird dann als Grundlage für die Berechnung der individuell entstandenen Schadenshöhe hergenommen. Zu diesem rechnerischen Schadenersatzanspruch sollen noch individuelle Aufschläge hinzukommen.

Erste Zahlungen für Gläubiger im kommenden Jahr
Laut der Mitteilung ist der Versand in Fällen, die besonderer Klärung bedürfen, noch nicht abgeschlossen. Dazu zählen etwa Minderjährige, Erbfälle, Vertretungsfälle und Betreuungsfälle. Ferner fallen darunter fehlende Unterschriften oder eine verspätete Einreichung der ursprünglichen Forderungsanmeldung, Mehrfachanmeldungen oder erst noch zu ermittelnde neuen Adressen. In diesen Fällen, für die gesonderte Rücksendefristen gelten, bittet man um Geduld. "Gläubiger, die bislang noch nichts zurückgesandt haben und den Vergleichsvorschlag annehmen wollen, werden gebeten, dies rasch zu tun, da eine Annahme durch alle Gläubiger angestrebt wird", betont Jaffé.

Die Feststellung der Forderungen muss in den vier laufenden P&R-Insolvenzverfahren getrennt erfolgen, schreibt der Insolvenzverwalter weiter. Bis alle eingegangenen Unterlagen abschließend durchgesehen und individuell in den Systemen erfasst seien, werde noch einige Zeit vergehen. Jaffé geht unverändert davon aus, dass die abschließende Entscheidung über die Annahme im Herbst 2019 verkündet werden kann. Damit wäre dann auch eine wichtige Voraussetzung dafür geschaffen, eine erste Abschlagsverteilung für die Gläubiger, die der Vereinbarung zugestimmt haben, im Jahr 2020 auf den Weg zu bringen. (jb)