Ein gutes halbes Jahr ging es nicht voran, nun nimmt der neue Beipackzettel für bestimmte Finanzprodukte langsam Gestalt an: Die drei europäischen Behörden für die Versicherungs-, Banken- und Wertpapieraufsicht (ESAs) haben der EU-Kommission ihre finalen Vorschläge zur Verbesserung der Verordnung über verpackte Anlageprodukte (Packaged Retail Investment und Insurance Products, kurz: Priips) vorgelegt (Link zum Dokument hier). Diese regelt die Angaben im dreiseitigen Priips-Basisinformationsblatt (Priips-BIB oder Priips-KID), das etwa für Fondspolicen gilt.

Die Ende 2020 eingereichten Vorschläge betreffen Änderungen in den technischen Regulierungsstandards (RTS), die zur Präzisierung der Priips-Verordnung erlassen wurden. Die geänderten RTS müssen allerdings noch vom EU-Parlament und vom Ministerrat abgesegnet werden.

Dauerprojekt Priips-Reform
Die Kommission und die ESAs versuchen seit geraumer Zeit im Rahmen einer generellen Überprüfung der Verordnung, Unzulänglichkeiten in deren Detailvorschriften auszumerzen. Unter anderem geht es dabei um die Vorgaben zu Kosten und Wertentwicklung. Lange Zeit konnten die Kommission und die ESAs hier keine gemeinsame Linie finden. 

Daher kam es im vergangenen Sommer dazu, dass sich die drei Behörden nicht auf gemeinsame Vorschläge und einen finalen Report für die EU-Kommission einigen konnten: Die Versicherungsaufsicht EIOPA hatte den Entwurf mehrheitlich abgelehnt. Trotz weiter bestehender Bedenken haben die EIOPA-Mitarbeiter diese Version der RTS nun aber doch durchgewunken, wie die ESAs mitteilen.

Keine negativen Transaktionskosten mehr
Nach Angaben des deutschen Fondsverbandes BVI beheben die Vorschläge der ESAs nun weitgehend die Probleme, die die Berechnung der Transaktionskosten nach der sogenannten Arrival-Price-Methode mit sich brachte. In ihrer aktuellen Form führt diese Methode mitunter zum Ausweis negativer Transaktionskosten, was absurd ist.

Hinsichtlich der Wertentwicklungsszenarien konnten die ESAs dem Verband zufolge in den RTS nur einen kleinen Spielraum für Verbesserungen nutzen. Andernfalls hätten sie gegen den Text der Verordnung selbst verstoßen. So sollen Wertentwicklungsszenarien künftig statt durch statistische Verfahren mit teilweise irreführenden Ergebnissen beispielhaft auf Grundlage der vergangenen Wertentwicklung ermittelt und dargestellt werden können. Bisher lässt der Verordnungstext keine Darstellung der vergangenheitsbezogenen Wertentwicklung im Informationsblatt zu.

Längere Übergangsfrist für UCITS-Fonds-Beipackzettel
Der BVI fordert zudem eine angemessene Verlängerung der Ausnahme für UCITS-Fonds von der Verordnung über das Jahresende 2021 hinaus. Bislang ist vorgesehen, dass die Übergangsfrist für die bewährten Beipackzettel für Fonds ("Wesentliche Anlegerinformationen") Ende des Jahres ausläuft. Der Verband begründet seine Forderung unter anderem damit, dass die Fondsgesellschaften ausreichend Zeit haben müssten, um die neuen Vorgaben sorgfältig umzusetzen.

"Die Reformvorschläge der EU-Behörden sind ein großer Fortschritt für bessere Anlegerinformationen. Sie beseitigen in den Vorgaben zu Kosten und Wertentwicklung Mängel, die wir seit Jahren kritisieren", kommentiert BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter. (jb)