Die Behörden in Europa arbeiten weiterhin an neuen technischen Regulierungsstandards zur Verbesserung der Verordnung über verpackte Anlageprodukte (Packaged Retail Investment und Insurance Products, kurz: Priips). Kern sind die Angaben zum dreiseitigen Kundeninformationsblatt, dem Priips-Basisinformationsblatt (Priips-BIB oder Priips-KID).

Die europäischen Behörden für Bankenaufsicht (EBA), für Wertpapier- und Marktaufsicht (ESMA) und für Versicherungsaufsicht (EIOPA), kurz ESAs, hatten im Rahmen der Überarbeitungen im Herbst 2019 ein Konsultationspapier veröffentlicht. Die EU-Kommission hat dann eine Verbraucherstudie zur Nutzung der Infoblätter gestartet. Nun liegen die Ergebnisse der Studie auf dem Tisch sowie Vorschläge, wie diese in die Neugestaltung der KIDs einbezogen werden sollten – die aber in Teilen durch die EU-Kommission blockiert werden.

Historische Wertentwicklung ist "sinnvolle Angabe"
Der Abschlussbericht der von der Kommission initierten Studie kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass der Einschluss von historischen Wertentwicklungen keine negativen Effekte auf die Anlageentscheidungen der mehr als 7.000 Test-Kunden hatten, wenn sie Fonds oder Kapitalanlagen im Versicherungsmantel kauften. Im Gegenteil: Das Verständnis der Anleger für die Performance-Aussichten der Produkte sei größer, wenn die zukunftsgerichteten Wertentwicklungs-Szenarien durch Angaben zur vergangenen Wertentwicklung ergänzt werden. Nur wenn es viele und komplexere historische Angaben sind, könnten diese dazu führen, dass Anleger verwirrt werden und eine falsche Entscheidung treffen. Die Empfehlung ist also eindeutig: Aufnahme einfach zu verstehender historischer Daten!

Das fordert auch der deutsche Fondsverband BVI: "Die vergangenheitsbezogene Wertentwicklung muss jedenfalls zusätzlich zur Darstellung von Performance-Szenarien in die Priips-KIDs aufgenommen werden. Sie ist eine bewährte und die einzig objektive Form, um Anleger über die Wertentwicklung zu informieren." Allerdings sperrt sich die EU-Kommission genau gegen diesen Vorschlag, so der BVI. Im Moment wird daher hinter den Kulissen diskutiert, was geschehen soll – Ausgang im Moment offen.

Andere Punkte, die die ESAs im vergangenen Herbst zur Diskussion stellten, wie neue Methoden zur Performance-Kalkulation oder zu Berechnung der Kosten eines Produktes und auch der Transaktionskosten bei UCITS-Fonds waren nicht Teil der Verbraucherstudie. (jb)