Die europäischen Aufsichtsbehörden für Banken (EBA), Versicherungen (EIOPA) und Wertpapierunternehmen (ESMA) haben einen Bericht mit Empfehlungen zur routinemäßigen Überarbeitung der Verordnung über verpackte Anlageprodukte (Packaged Retail Investment und Insurance Products, kurz: Priips) vorgelegt. Der Report beruht auf den Ergebnissen einer Konsultation und soll auch in die Arbeiten der EU-Kommission an einer EU-Strategie für Privatanleger einfließen. Das geht aus einer Mitteilung der drei Behörden (ESAs) hervor. 

Sie hatten sich mit einigen Vorgaben der Kommission auseinanderzusetzen. Brüssel möchte unter anderem das Basisinformationsblatt (KID) für verpackte Anlageprodukte besser an das digitale Zeitalter anpassen. Die empfohlenen Änderungen zielen zudem darauf ab, die Darstellung der den Verbrauchern bereitgestellten Informationen zu verbessern und ihnen den Vergleich verschiedener Produkte zu erleichtern. Ferner ist angedacht, den Anwendungsbereich der Verordnung auf andere Finanzprodukte auszudehnen, und auch Angaben zur Nachhaltigkeit einzubauen. 

Vergangenheitsperformance ins KID
Im Detail schlagen die drei Behörden vor, dass Gesellschaften mehr Flexibilität bei der Darstellung der Wertentwicklung der Produkte im KID erhalten, einschließlich der Angabe der vergangenen Performance. Weiter sollen die Vorgaben für Versicherungsanlageprodukte geändert werden, um den Vergleich zwischen verschiedenen Anlagen zu erleichtern. Und grundsätzlich: Es sollen unterschiedliche Darstellungen für unterschiedliche Produktarten erlaubt sein, um das angemessene Verständnis bei den Kleinanlegern sicherzustellen. 

Ein Sprecher des deutschen Fondsverbandes BVI begrüßt den umsichtigen Ansatz der EU-Behörden, den Priips-Rahmen nur punktuell nachzubessern. "Wichtig ist insbesondere, dass die Verständlichkeit der Kundeninformation Vorrang vor der Vergleichbarkeit haben soll. Die gesetzliche Klarstellung dazu würde endlich sinnvoll differenzierte Informationen zur Wertentwicklung – wie zum Beispiel vergangenheitsbezogene Angaben bei Fonds – ermöglichen."  Ferner betont er, dass ein separater Abschnitt mit Angaben zur Nachhaltigkeit entsprechend dem Vorschlag sinnvoll sei. Er sollte sich aber auf die wichtigsten Produktmerkmale nach der Offenlegungsverordnung beschränken, die im Vertrieb der Produkte eine Rolle spielen. (jb)