Das kommt in den besten Familien vor: Ein Vater, eine Mutter oder ein anderer lieber Verwandter verstirbt und hinterlässt sein Vermögen mehreren Angehörigen gemeinsam. In diesem Fall bilden die Miterben nach Paragraf 2032 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) eine Erbengemeinschaft. Dazu kommt es häufig, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten die Erbfolge nicht klar geregelt hatte. 

Die Auswirkungen könnten gravierender kaum sein. Der Grund: Die Miterben verwalten den Nachlass zusammen und können nur gemeinsam darüber verfügen. Sie müssen sich auch einstimmig darauf verständigen, in welcher Art und Weise das Vermögen verteilt und wann die Erbengemeinschaft aufgelöst werden soll. Da sich die Nachkommen des Verstorbenen aber selten aus freien Stücken zusammenschließen, sondern per Gesetz eine Art Zwangsgemeinschaft bilden, ist Streit häufig programmiert. 

Persönliche Befindlichkeiten
Das gilt umso mehr, als bei Erbstreitigkeiten neben rechtlichen Aspekten und Vermögensfragen vielfach auch persönliche Befindlichkeiten eine wesentliche Rolle spielen. Geht es um die Aufteilung des Nachlasses, kommen etwa alte Eifersüchteleien aus Kindertagen auf den Bruder oder die Schwester plötzlich wieder hoch. Das miese Gefühl, ein Familienmitglied zweiten Ranges zu sein, weil andere sei jahrelang bevorteilt wurden, wird jetzt richtig ausgelebt.

Rechtliche Streitigkeiten und persönliche Animositäten führen immer wieder dazu, dass Erbengemeinschaften über viele Jahre hinweg keine Einigung erzielen. Je länger sich der Zwist aber hinzieht, je mehr Rechtanwälte, Nachlassverwalter oder Gutachter beauftragt werden, desto weiter schmilzt das Erbe ab, bis eines Tages nicht mehr viel übrig ist.

Lösungswege aufzeigen
Finanzberater – gerade Financial Planner und Erbschaftsplaner – können ihren Kunden und deren Miterben in einer solchen Situation Lösungswege aufzeigen, damit Streitigkeiten zügig beigelegt werden. Die "Süddeutsche Zeitung" (SZ) hat in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Erbrecht zusammengetragen, welche Möglichkeiten es gibt – klicken Sie sich einfach durch unsere Bilderstrecke oben. (am)