Die EU-Versicherungsaufsicht EIOPA und die nationalen Aufsichtsbehörden werden Fondsgesellschaften und der Assekuranz künftig genauer auf die Finger schauen. Sie werden die Höhe der Provisionen kontrollieren, die Versicherer von Vermögensverwaltern erhalten, wenn sie deren Produkte für den Einsatz in fondsgebundenen Versicherungen auswählen. Die EIOPA befüchtet Nachteile für Fondspolicen-Kunden, wenn die Versicherer Fonds auf Basis von Provisionen auswählen. Eine im Mai veröffentlichte Studie der Eiopa kommt zu dem Schluss, dass diese Praxis weit verbreitet ist. 

Die Versicherungsaufsichten in den einzelnen Ländern sollen daher Richtlinien erarbeiten, mit denen Interessenskonflikte vermieden werden. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen die Behörden dann über die Ergebnisse ihrer Maßnahmen berichten. Das geht aus einer Pressemitteilung der EIOPA zur Veröffentlichung ihrer "Opinion“ zum Kundenschutz bei Fondspolicen hervor.

Studie identifiziert Nachteile für Kunden
Die europäische Behörde machte in ihrer Studie mehrere Risiken für Anleger aus, wenn Versicherer Fonds auf Basis von Provisionen auswählen. Dies limitiere die Anzahl der für Policen zur Verfügung stehenden Fonds. Zudem würden auch ungeeignete Produkte gewählt, die eine schlechtere Performance aufweisen als andere Fonds.

Nicht zu unterschätzen ist aus Sicht der EIOPA auch, dass das Einbehalten von Provisionen die Kosten für die Versicherungsnehmer nach oben treibt. Wenn Provisionen dagegen durchgeleitet werden, führt dies in der Regel zu besseren Aufbauleistungen. Dann sei gegen hohe Provisionen der Fondsbranche nichts einzuwenden. 

Rechtliche Grundlage
Die Anweisungen der EIOPA basieren auf verschiedenen regulatorischen Vorgaben, etwa der EU-Richtlinie IDD für den Versicherungsvertrieb und dem Regelwerk Solvency II für die Eigenmittelausstattung der Versicherer. Die IDD schreibt klar vor, dass Versicherer immer im besten Interesse ihrer Kunden handeln müssen, eventuelle Interessenkonflikte identifizieren und abstellen müssen. Solvency II legt fest, dass die Gesellschaften Kundengelder besten Interesse der Klientel investieren müssen. (jb)