Die Finanzaufsicht Bafin hat sich in ihrem aktuellen Journal (März 2017) zu einigen Punkten des nationalen Umsetzungsgesetzes für die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD geäußert. Zum einen weist sie darauf hin, dass es sich beim Provisionsabgabeverbot künftig um eine Marktverhaltensregel handelt – ein Umstand, der früher umstritten gewesen sei. Zum anderen nimmt sie Stellung zu den Anforderungen an die Qualifikation von Direktvertriebs-Mitarbeitern. Zeitgleich hat sich auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtshaft (GDV) zu einem Detail des neuen Gesetzes geäußert: Der künftigen Beratungspflicht von Direktversicherern.

Der Gesetzgeber hat das reanimierte Provisionsabgabeverbot explizit in einen Gesetzesrang erhoben. Bislang handelt es sich lediglich um eine Verordnung – bald wird es im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) verankert. Die Aufsicht weist in ihrem Journal darauf hin, dass Berlin in diesem Zusammenhang einen aktuell noch strittigen Punkt klar gestellt hat: Bei dem Verbot handelt es sich nach Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes um eine Marktverhaltensregel.

Das heißt konkret: Es ist eine Vorschrift, die Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen schützt. Damit kann ein Vermittler gegen einen anderen klagen, wenn dieser gegen das Abgabeverbot verstößt. In der Vergangenheit sei die Frage, ob das Verbot eine Marktverhaltensregel ist, häufig Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Auseinandersetzungen gewesen. Die Bafin schätzt daher, dass es in der Zukunft vermehrt wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen geben wird, in denen es um Verstöße gegen das Provisionsabgabeverbot geht.

Die Behörde weist weiter explizit darauf hin, dass der entsprechende Paragraf 48b VAG bereits am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft tritt. Dies ist voraussichtlich noch vor der parlamentarischen Sommerpause 2017 – eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen.

Kontrolle von Vertriebsmitarbeitern
Des Weiteren merkt die Aufsicht an, dass sie aufgrund des Umsetzungsgesetzes künftig den Direktvertrieb von Versicherern prüfen wird. Dabei spielen insbesondere auch die Zuverlässigkeit und angemessene Qualifikation der Angestellten, die im Vertrieb beschäftigt sind, eine wichtige Rolle. "Die Aufsicht wird hier auf Prozesse aufsetzen, die sich bereits bei der Prüfung der angemessenen Qualifikation und Zuverlässigkeit gebundener Vermittler bewährt haben, die derzeit noch in Paragraf 34d Absatz 4 Gewerbeordnung geregelt ist ", heißt es wortwörtlich.

Die Versicherer müssen also – wie schon bei den gebundenen Vermittlern – zunächst selbst prüfen, ob die gewerberechtlichen Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit mit den Angestellten vorliegen. Eine Vorabkontrolle durch die Bafin werde es nicht geben. Die Behörde kündigte jedoch an, dass sie die entsprechenden Prozessabläufe prüfen und die Zusammenarbeit mit bestimmten Vermittlern im Einzelfall untersagen werde.

GDV fordert keine Beratungspflicht im Online-Vertrieb
Der GDV hat zur geplanten Beratungspflicht von Direktversichern Stellung genommen. In einem hauseigenen Interview fordert Gerhard Müller, Vorsitzender der Sparkassen-Versicherung Sachsen und Mitglied im GDV-Präsidium, dass Versicherer und Vermittler von der Beratungspflicht im Fernabsatz entbunden bleiben.

Derzeit sorgt eine Ausnahmeregel gemäß Paragraf 6 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dafür, dass Direktversicherer bei der Vermittlung von Policen keine Beratung im Sinne von Paragraf 61 VVG vornehmen müssen. Das IDD-Umsetzungsgesetz kippt – nach derzeitigem Stand – diese Ausnahme. "Die geplanten Vorschriften gehen aus meiner Sicht an der Realität vorbei ", so Müller.

Er führt aus, dass Verbraucher, die im Internet eine Versicherung abschließen, eben gerade nicht persönlich beraten werden wollen. Der Nutzen der Vorschrift sei also mehr als fraglich. Sicher wären hingegen der größere Aufwand und steigende Kosten. "Wir fordern an dieser Stelle im Übrigen kein Privileg für die Versicherer. Auch Vermittler sollten von der Beratungspflicht im Fernabsatz entbunden werden. Schließlich müssen auch sie ihr Geschäft digitalisieren, um den Kundenanforderungen gerecht zu werden", betont Müller. (jb)