Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am Gründonnerstag den mit anderen Ministerien abgestimmten Referentenentwurf für einen Provisionsdeckel bei Lebenspolicen veröffentlicht. Das Papier, zu dem Verbände bis zum 6. Mai Stellung nehmen können, enthält keine grundlegende Überarbeitung des BMF-Vorschlages: Es bleibt also dabei, dass das BMF die Abschlussprovisionen auf maximal 2,5 der Bruttobeitragssumme begrenzen möchte – in Ausnahmenfällen soll bei Erfüllung bestimmter Kriterien eine Abschlussprovision, die auch Bestandscourtagen einschließt, von bis zu vier Prozent erlaubt sein (FONDS professionell ONLINE berichtete). Allerdings gibt es ein paar Änderungen im Detail. 

Zwar schreibt der Entwurf weiter vor, dass die Beitragssumme, die als Basis für die Courtagen genommen wird, der Menge der während einer Laufzeit von 35 Jahren gezahlten Prämien entspricht. Der überarbeitete Text fügt beim neuen Paragrafen 50a Versicherungsaufsichtsgesetz aber noch an: "Steht dem Versicherungsnehmer, der versicherten Person oder dem Begünstigten das Recht zu, den Beginn des Leistungsbezuges zu bestimmen, so ist die tatsächliche Beitragszahlungsdauer zu berücksichtigen, soweit sie nicht 35 Jahre überschreitet." Offenbar soll bei Rentenpolicen mit abkürzbarer Aufschubzeit verhindert werden, dass über die Ansparphase hinaus Provisionen gezahlt werden müssen.

Kein Bußgeldkatalog mehr
Zudem bestimmt der überarbeitete Entwurf, dass das Versicherungsaufsichtsgesetz hinsichtlich des Provisionsdeckels auch für Vermittler direkt einschlägig ist  Hierfür soll Paragraf 34d Absatz 1 der Gewerbeordnung geändert werden. Im ersten Entwurf des BMF stand nur lapidar, dass der Deckel für Vermittler gilt.

Laut Gesetzbegründung sollen mit der Verankerung in der Gewerbeordnung sogenannte "Vermittlerketten" erfasst werden: Ein Vermittler darf also mit Untervermittlern keine abweichende Provisionsvereinbarungen treffen. Außerdem sollen Auslandsvermittler an den Provisionsdeckel gebunden werden, wenn sie in Deutschland Lebensversicherungen vermitteln. Und schließlich: Die Vorschriften über einen Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen den Provisionsdeckel wurden gestrichen. (jb)