Eine gute Nachricht für Versicherungsmakler, die Lebenspolicen vermitteln: Ihnen droht im Rahmen der geplanten EU-Kleinanlegerstrategie kein Provisionsverbot. Das meldet der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) unter Berufung auf Äußerungen der EU-Kommission. Der Branchendienst "Versicherungsmonitor" berichtete vergangene Woche von gleichlautenden Statements aus der Kommission. Der Hintergrund für die Befürchtung von Maklern, dass die Kommission trotz Abkehr von einem vollständigen Provisionsverbot für Anlageprodukte ein Courtageverbot für Versicherungsmakler einführen möchte, beruht auf einer Passage im Entwurf der Kleinanlegerstrategie. 

Die Strategie sieht auch Änderungen an der seit 2016 geltenden EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD vor. Unter anderem soll Artikel 30 der IDD geändert werden. Der Inhalt des geplanten neuen Artikel 30, Absatz 8, lautet in der Übersetzung des Votum-Verbandes so: "(8) Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass der Versicherungsvermittler, wenn er den Kunden darüber informiert, dass die Beratung auf unabhängiger Basis erfolgt, folgendes tun muss: (…) 2. keine Gebühren, Provisionen oder andere monetäre oder nicht-monetäre Vorteile annehmen und einbehalten, die von einem Dritten oder einer Person, die im Namen eines Dritten handelt, im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung für Kunden gezahlt oder gewährt werden."

"Für Versicherungsberater, die auf Honorarbasis arbeiten"
Die Formulierung "Beratung auf unabhängiger Basis" kann man so auslegen, dass auch Makler betroffen seien, die nicht wie Ausschließlichkeitsvermittler nur für einen Versicherer tätig sind. Das hat die Kommission laut BVK aber nicht im Sinn. "Wir hatten direkt nach Bekanntwerden des Entwurfes zur betreffenden Retail Investment Strategy Anfang Mai festgestellt, dass das von der EU-Kommission aufgenommene Provisionsverbot nur bei unabhängiger Beratung gilt, also im weitesten Sinne für Versicherungsberater, die auf Honorarbasis arbeiten. Für Versicherungsmakler in Deutschland war dieses Courtageverbot nicht gedacht", sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. (jb)