Der Ministerrat der Europäischen Union hat den Weg frei gemacht für eine einfachere und schnellere Erstattung von zu viel gezahlten Quellensteuern auf Dividenden und Zinsen, wenn Anleger Wertpapiere eines in einem anderen EU-Land beheimateten Unternehmens besitzen. Das teilte der Rat mit. Die neuen Regeln der "Faster"-Richtlinie basieren im Wesentlichen auf einem Vorschlag, den die EU-Kommission bereits Mitte 2023 vorgelegt hatte.

Die EU will damit das Problem lösen, dass Anleger, die grenzüberschreitend investieren, häufig doppelte Steuern auf die Erträge zahlen: zum einen die Quellensteuer im Land der Investition, zum anderen in der Heimat Abgaben auf die Kapitalerträge. Zwar haben fast alle Staaten untereinander Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Allerdings sind die Verfahren oft langwierig, kostspielig und umständlich, weil jeder Staat eigene Quellensteuerverfahren hat. 

Digitale Bescheinigung
Daher soll es künftig eine digitale EU-Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit (eTRC) in einem Mitgliedstaat geben, mit deren Hilfe Anleger, sowohl natürliche wie juristische Personen, zwei neue Schnellverfahren zur Entlastung von der Quellensteuer in Anspruch nehmen können. Die eTRC-Bescheinigung soll innerhalb von 14 Kalendertagen nach Einreichung eines Antrags ausgestellt werden. Im ursprünglichen Entwurf der Kommission war noch von einem Tag die Rede gewesen.

Das eine Schnellverfahren ist die "Steuererleichterung an der Quelle" (Freistellungsverfahren). Hierbei gilt zum Zeitpunkt der Ausschüttung von Zinsen oder Dividenden ein ermäßigter Steuersatz gemäß der Doppelbesteuerungsabkommen. Die Alternative ist ein "Schnellerstattungsverfahren", bei dem Anleger zwar zunächst die Steuern zahlen, diese jedoch innerhalb von 60 Tagen nach Zahlung erstattet bekommen. Die Staaten können wählen, ob sie nur eines oder beide Verfahren anbieten.

Meldepflicht für Ausschüttungen
Zudem sieht die Richtlinie die Einführung einer standardisierten Meldung von Ausschüttungen vor, die "zertifizierte Finanzintermediäre" wie Banken vornehmen müssen. Damit sollen entsprechende Transaktion zurückverfolgt werden können, um Steuerbetrug schneller aufdecken zu können. In diesem Zuge müssen sich große und wahlweise auch kleinere Finanzdienstleister in nationale Register sowie in ein "Europäisches Portal zertifizierter Finanzintermediäre" eintragen.

Die Umsetzung der neuen Regeln wird aber noch eine Zeit dauern: Zunächst muss das Europäische Parlament noch einmal angehört werden, bevor der Rat die Richtlinie förmlich annimmt. Schließlich müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie bis zum 31. Dezember 2028 in nationales Recht umsetzen. Die nationalen Vorschriften sind dann ab dem 1. Januar 2030 anzuwenden. (jb)