Die Gothaer Versicherung hat Berufung gegen ein für sie nachteiliges Urteil des Landegerichtes Köln eingelegt. Das meldet das Branchenportal "Versicherungsmonitor". In dem Streit mit dem Bund der Versicherten (BdV) als gegnerischer Partei geht es um die Riester-Rente "Ergänzungs-Vorsorge-Reflex" der Gothaer.

Die Verbraucherschützer haben in dem Verfahren 41 Klauseln und Angaben in dem Dokument beanstandet. Ein Schwerpunkt der Klage betrifft die Abschlusskosten, die die Gothaer nach Meinung des BdV unrechtmäßig hoch angesetzt habe. Diese seien bei bestimmten Lebensversicherungsverträgen gesetzlich gedeckelt. Bei der "Reflex" schießen sie aber in die Höhe, so der BdV (FONDS professionell ONLINE berichtete ausführlich). 

Das Landesgericht Köln hatte dem Verband insoweit gegeben, die Gothaer sieht das anders. Laut "Versicherungsmonitor" wolle das Unternehmen bei den Abschlusskosten zwar nachbessern. Zugleich betone die Gothaer aber, dass das Produkt vorschriftsmäßig eingereicht und zertifiziert worden sei. "Wir haben dafür einen Stempel bekommen", zitiert der Branchendienst Leben-Vorstand Michael Kurtenbach. (jb)