Das geplante Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) hat die erste parlamentarische Hürde genommen. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 2. Juli den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf mit einigen wenigen Änderungen gebilligt. Eine dieser Änderungen ist aber gerade für Versicherungsvermittler wichtig: die geplante Offenlegung der Vertriebsprovisionen wurde gestrichen, wie der Pressedienst des Parlamentes mitteilt.

Hintergrund des Gesetzes sind die niedrigen Zinsen, die es den Versicherern immer mehr erschweren, ihre vertraglich garantierten Verpflichtungen zu erfüllen. Das Maßnahmenpaket soll daher zur Stabilisierung des gesamten Lebensversicherungssektors in Deutschland beitragen. Die im Gesetz enthaltenen Punkte sehen daher unter anderem eine Senkung der Vertriebs- und Abschlusskosten vor, wobei die Regierung aus Transparenzgründen auch eine Offenlegung der an Vermittler gezahlten Provisionen vorgesehen hat.

Koalition folgte Verbänden
Hinsichtlich der Offenlegung der Provisionen können die Vermittlerverbände damit einen Erfolg verbuchen: Vor zwei Tagen haben die Verbänden diese in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses kritisiert, weil die Offenlegung zu "Fehlinformationen" beim Kunden führen könnten, da er die beispielweise nicht zwischen den höheren Provisionsansprüchen eine selbstständigen Vermittlers und den gegebenenfalls niedrigen Provisionsansprüchen eines unselbstständigen Vermittlers unterscheiden könne (FONDS professionell ONLINE berichtete).

Diesem Argument haben sie die im Ausschuss sitzenden Mitglieder der Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD angeschlossen. "Dies (die Offenlegung) könnte zu Wettbewerbsverzerrungen führen, da die Provision in unterschiedlichen Vertriebswegen eine unterschiedliche Bedeutung und Höhe habe, begründeten die Koalitionsfraktionen ihren Antrag", heißt es in der Mitteilung des Bundestages. Zur Verbesserung der Produkttransparenz sollen nunmehr nach dem Vorbild der Riester-Verträge die Effektivkosten der Lebensversicherungsverträge angegeben werden, die den Einfluss der gesamten Vertriebskosten auf die Rendite wiedergeben. Während Kritiker monieren, dass dadurch die Chance vertan werde, für Kunden die wahren Kosten darzustellen, begrüßt der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung die Regelung: "Diese Regelung dient den Verbrauchern und Vermittlern gleichermaßen", sagte AfW-Politikvorstand Frank Rottenbacher.

Es bleibt aber dabei, dass die Vertriebs- und Abschusskosten auf 2,5 Prozent des Prämienvolumens gedeckelt werden, indem nur noch dieser Prozentsatz in der Bilanz geltend gemacht werden darf. Die endgültige Abstimmung über das Gesetz im Bundestag und Bundesrat soll noch in diesem Monat erfolgen.

Ausschüttungsverbot für Assekuranzen bleibt
Zu den weiteren wesentlichen Inhalten des Gesetzentwurfs gehört auch, dass den Versicherungsunternehmen Ausschüttungen an Aktionäre untersagt werden können, um die Erfüllung der garantierten Zusagen sicherzustellen. Außerdem kann die Ausschüttung von sogenannten Bewertungsreserven an Kunden, deren Verträge enden, begrenzt werden, sofern die von einem Versicherungsunternehmen gebildeten Rückstellungen bei den gegenwärtig niedrigen Zinsen nicht ausreichen, um die den verbleibenden Versicherten gegebenen Garantiezusagen zu finanzieren.

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte dazu, das Ausschüttungsverbot beziehe sich auf Dividendenzahlungen, nicht jedoch auf Gewinnabführungsverträge an Muttergesellschaften von Lebensversicherungsunternehmen. Bei Gewinnabführungsverträgen gebe es bereits einen Verlustausgleich durch die Muttergesellschaft. Die SPD-Fraktion fügte nach Angaben des Parlamentes noch hinzu, dass die Ausschüttungssperre dem Verfassungsrecht entspreche. Sie verwies außerdem auf die öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf, bei der deutlich geworden sei, dass den Versicherten durch die Änderungen bei den Bewertungsreserven nichts weggenommen werde. (jb)