Regierung schnürt neues Rentenpaket – Aktienrente kommt
Deutschland wird immer älter, während der Anteil der arbeitenden Bevölkerung sinkt. Das übt großen Druck auf die gesetzliche Rentenkasse aus. Die Bundesregierung hat deshalb nun einen Entwurf für neue Regeln zur Rente vorgelegt, die künftig auch mithilfe des Kapitalmarktes finanziert werden soll.
Die amtierende Ampel-Koalition hat sich auf ein zweites Rentenpaket geeinigt. Es soll das gesetzliche Rentenniveau stabilisieren – auch durch den Aufbau des sogenannten "Generationenkapitals", das vorher als "Aktienrente" bekannt wurde und über das Mittel für die gesetzliche Rente an den Kapitalmärkten erwirtschaftet werden sollen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil am Dienstag (5.3.) zur Abstimmung an die anderen Ressorts verschickt, wie das "Handelsblatt" berichtet. Der Bundestag soll das Gesetz noch vor der Sommerpause beschließen.
Die Pläne der Regierung sehen keine Rentenkürzung und keine Erhöhung des Renteneintrittsalters vor. Das Rentenniveau soll bis zum Jahr 2039 und darüber hinaus bei 48 Prozent stabilisiert werden. Zur Erläuterung: Das Rentenniveau ist eine rechnerische Größe, sie gibt das Verhältnis der "Standardrente" (45 Jahre Einzahlungen) zum aktuellen Durchschnittslohn wieder. Über das Verhältnis der eigenen Altersrente zum persönlichen Arbeitseinkommen der letzten Erwerbsjahre sagt das Rentenniveau nichts aus.
Höhere Beiträge für die Rentenkasse
Dafür ändert die Regierung die Formel zur Rentenanpassung, indem der sogenannte "Nachhaltigkeitsfaktor", mit dem zusätzliche finanzielle Belastungen durch den demografischen Wandel auf die Beitragszahler und Rentenbezieher verteilt werden, bei Erreichen einer Haltelinie von 48 Prozent unwirksam wird, so die Zeitung. Nach geltendem Recht würde das Rentenniveau bis 2030 nämlich auf 46,9 Prozent und bis 2035 weiter auf 45,4 Prozent sinken. Wichtiger aus Sicht der Arbeitnehmer ist aber, dass die Bundesregierung einen zeitweise deutlichen Anstieg der Rentenbeiträge von derzeit 18,6 Prozent plant: Der Beitragssatz soll bis 2035 schrittweise auf 22,3 Prozent eines Bruttolohns steigen.
Der Gesetzentwurf regelt dem "Handelsblatt" zufolge ferner den Aufbau des "Generationenkapitals". Dessen Management übernimmt das Team des Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (Kenfo). Eine dort angesiedelte Stiftung soll das Geld renditeorientiert anlegen und einen Kapitalstock aufbauen.
Fonds soll jährlich zehn Milliarden Euro an die Rentenkasse überweisen
Geplant sei, das Fondsvermögen bis 2036 auf 200 Milliarden Euro wachsen zu lassen. Der Fonds soll durch Anlage etwa in Aktien und Fonds jährliche Ausschüttungen an die Rentenversicherung von zehn Milliarden Euro ermöglichen. Das wären 2045 dann 1,25 Prozent der dann erwarteten Rentenausgaben von insgesamt 802 Milliarden Euro, so die Wirtschaftszeitung. Die Ausschüttungen sollen dafür sorgen, dass der Beitragssatz der Arbeitnehmer für die Rentenkasse nach 2035 bei 22,3 Prozent bleibt. Andernfalls könnte der Beitragssatz bis 2045 auf 22,7 Prozent steigen.
Weil das "Generationenkapital" aber größtenteils kreditfinanziert sein soll, müssen durch Wertsteigerungen des Portfolios mindestens die Zinskosten des Bundes erwirtschaftet werden, um nominal keinen Verlust zu machen. Die Bundesregierung nimmt der Meldung zufolge in diesem Jahr Kredite in Höhe von zwölf Milliarden Euro auf. Der Betrag werde in der Folgezeit jährlich um drei Prozent erhöht. Hinzu kommen 15 Milliarden Euro, die der Bund bis 2028 aus eigenen Mitteln – etwa durch Übertragung von Vermögenswerten wie Unternehmensbeteiligungen – beisteuern will. (jb)
Kommentare
Zocken auf Kredit ( Aktienrente )
AntwortenHallo, es ist schon verwunderlich wenn man das Dilemma um die Altersrenten so betrachtet. Nun soll es die kreditfinanzierte Aktienrente also richten. So werden zukünftige Generationen, deren Eltern heute noch gar nicht geboren sind belastet. Jeder Anlegerschutzanwalt und Richter würde einem Finanzdienstleister das Fell über die Ohren ziehen. Offenbar werden die möglichen Risiken wie Kurseinbrüche die nachweislich schon öfters vorgekommen sind. Selbst wenn es keinen Kurssturz sondern nur einen längeren Stillstand gibt rechnet sich das durch die Tilgung der erforderlichen Zinsen nicht. Aus etlichen Bilanzen von Versorgungswerken ist ersichtlich, dass dort auch mit Geldern der Mitglieder mit Aktien gezockt wurde und so mancher Fehlbetrag durch Kurseinbrüche stattfand. Ein Versorgungswerk hatte ca. 2 Milliarden angelegt und hatte einen positiven Ertrag von nur 20.000 € erwirtschaftet ! Da wie ersichtlich Regierungen nicht gewissenhaft mit Steuergeldern umgehen können ist die Frage nach der Haftung wenn die Kurse einbrechen zu stellen.
uwe.heinz.hummel@t-online.de am 07.03.24 um 09:51