Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat zusammen mit 22 Unternehmen eine Verfassungsbeschwerde gegen das einwöchige Abschlussverbot von Restschuldversicherungen vorbereitet, die nun eingereicht wurde. Dies berichtet der Verband auf seiner Website. "Diese Cooling-off-Phase ist aus unserer Sicht europarechtswidrig", lässt sich Moritz Schumann, stellvertretender GDV-Hauptgeschäftsführer in der Mitteilung zitieren.  

Nach den Vorgaben des Zukunftsfinanzierungsgesetzes sollen Restschuldversicherungen ab Januar 2025 frühestens eine Woche nach den entsprechenden Darlehensverträgen abgeschlossen werden dürfen. Das ist aus Sicht des GDV und der klagenden Unternehmen nicht mit der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie in Einklang zu bringen. Denn diese gibt vor, dass Versicherer ihren Kunden eine Restschuldversicherung zeitgleich zum Abschluss des Darlehensvertrages anbieten können sollen.  

GDV warnt vor Schutzlücke
Restschuldversicherungen übernehmen fällige Kreditraten, wenn ein Versicherter diese beispielsweise aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit nicht tilgen kann. Durch das Abschlussverbot werden Kunden, die einen Bankkredit etwa für ein neues Auto aufnehmen, diesen erst eine Woche später versichern dürfen. Der GDV kritisiert, dass ihnen damit die Wahl genommen werde, sich sofort zu versichern, und dadurch eine Schutzlücke entstehe.  

Der GDV weist zudem darauf hin, dass Versicherte, die eine Restschuldversicherung abgeschlossen haben und sich danach umentscheiden, den Vertrag auch bisher schon binnen 30 Tagen widerrufen können. Das einwöchige Abschlussverbot sei daher schlicht nicht erforderlich. (am)