Die Finanzaufsicht Bafin hat die Bußgelder für Verstöße gegen die Vorschriften bei Ad-hoc-Mitteilungen und Stimmrechtsmeldungen sowie der Finanzberichterstattung erhöht. Betroffene können künftig mit bis zu zehn Millionen Euro statt wie bisher einer Million Euro zur Kasse gebeten werden. Gerade Großaktionäre wie Fondsgesellschaften sollten also künftig ihre Beteiligungen genau im Auge behalten, sonst könnte es teuer werden. Das gilt umso mehr, als dass indirekte Beteiligungen über Derivate dazu gerechnet werden (FONDS professionell ONLINE berichtete).
 
Hintergrund ist, dass die Behörde gemäß dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)  Maßnahmen ergreifen muss, wenn "Mitteilungen, Veröffentlichungen und Übermittlung von Veränderungen des Stimmrechtsanteils an das Unternehmensregister" nicht oder fehlerhaft erfolgten (Abschnitt 5 WpHG mit Paragraf 21). Weiterhin überwacht die Aufsicht, dass "notwendige Informationen für die Wahrnehmung von Rechten aus Wertpapieren" gegeben wurden (Abschnitt 5a WpHG). Und drittens muss die Bafin einschreiten, wenn beispielsweise Wertpapieremittenten keine Finanzberichte an das Unternehmensregister sowie die Behörde schicken (Abschnitt 11, Unterabschnitt 2 WpHG).
 
Meldet ein Großinvestor wie eine Kapitalverwaltungsgesellschaft zu spät, dass er über einzelne Portfolios bestimmte Beteiligungsgrenzen an einem Unternehmen überschritten hat, kann die Bafin Bußgelder verhängen. Deren Höhe richtet sich dabei nach der Schwere des Verstoßes sowie dem Umsatz des Unternehmens. Die Finanzaufsicht hat zudem Ende 2015 eine Internetseite eingerichtet, auf der sie Maßnahmen und Sanktionen veröffentlicht, die sie wegen Verstößen gegen die Transparenzpflichten verhängte. Interessierte finden können hier die Details zu den neuen Bafin-Bußgeldleitlinien nachlesen. (jb)