Die Bundesbürger sollen künftig weniger Zinsen auf Steuernachzahlungen abführen und auch weniger Zinsen auf Erstattungen vom Finanzamt erhalten. Dies berichtet die "Süddeutsche Zeitung" (SZ) und bezieht sich dabei auf Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Demnach hat das Bundeskabinett am Mittwoch (30.3.) beschlossen, die Zinssätze rückwirkend zum 1. Januar 2019 auf 0,15 Prozent pro Monat zu senken. Damit werden pro Jahr nur noch 1,8 statt der bisherigen sechs Prozent fällig. Außerdem solle eine Evaluierungsklausel dafür sorgen, dass der Zinssatz auch in Zukunft angemessen bleibt. 

Zinsen fallen bei der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- und Gewerbesteuer an, wenn sich eine Steuernachzahlung oder -erstattung um mehr als 15 Monate verzögert. Das Bundesverfassungsgericht hatte den bisherigen Zinssatz von sechs Prozent im August 2021 für verfassungswidrig erklärt. Bevor die Regelung zum neuen Zinssatz in Kraft treten kann, muss noch der Bundestag zustimmen. (am)