"Beim Zusammenleben ohne gesicherten rechtlichen Rahmen – also ohne Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft – sollten die rechtlichen und finanziellen Risiken bedacht werden, die im Streitfall, aber auch bei Schicksalsschlägen auftreten können", sagt Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). Der Hochschulprofessor empfiehlt deshalb, dass Paare ohne Trauschein am besten schon zu Beginn des Zusammenlebens klären sollten, wie sie ihre Finanzen organisieren wollen.

Viele finanzielle und das Vermögen betreffende Regelungen sind auf die Lebensform der Ehe ausgelegt. Ohne Trauschein wird es hierzulande rechtlich gesehen komplizierter. "Wer nicht verheiratet sein will, sondern in 'wilder Ehe' mit seinem Partner zusammenleben möchte, muss leider einige Nachteile in Kauf nehmen", sagt Tilmes. Beispiel Erbe: Das Ehegüterrecht kommt nur bei verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebenden Personen zur Anwendung. Unverheiratete Partner können ohne entsprechendes Testament keinerlei Erbansprüche geltend machen, selbst wenn sich die Partnerschaft über mehrere Jahrzehnte erstreckte.

Nachteile bei einer Trennung
Auch bei einer Trennung kann eine fehlende rechtliche Bindung Nachteile haben – insbesondere für den wirtschaftlich schwächeren Partner oder die wirtschaftlich schwächere Partnerin. Das gilt zum Beispiel für Ansprüche auf Unterhalt, den Ausgleich von Anrecht auf eine Altersversorgung, die Aufteilung von Wohnung und Hausrat, aber auch die Sorge für gemeinsame Kinder.

Klar ist deshalb: Unverheiratet zusammenlebende Personen müssen die Altersabsicherung sowie die Vermögensnachfolge selbst in die Hand nehmen und eine solide Finanzplanung als Lebensgrundlage erstellen. Einige Tipps können aus Sicht des FPSB Deutschland hilfreich sein – klicken Sie sich durch unsere Fotostrecke oben. (mb)