Die Bausparkassen in Deutschland reagieren unterschiedlich auf das Urteil des Bundesgerichtshofs zu unwirksamen Kontogebühren in der Ansparphase von Bausparverträgen. Die BHW Bausparkasse, gegen die das Urteil direkt erging, hatte sofort erklärt, dass sie die "für unzulässig erklärten Gebühren ab sofort nicht mehr erheben" wird. Die meisten anderen Bausparkassen wollen dagegen erst einmal die Urteilsbegründung des BGH abwarten oder halten sich für nicht betroffen. Das berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf eine Umfrage.

Verbraucherschützer hatten der Zeitung zufolge von einer Signalwirkung für die ganze Branche gesprochen, von der 24 Millionen Bausparverträge potenziell betroffen sein könnten. Die meisten Bausparkassen sehen das anders. "Die Klauseln der Bausparkassen sind institutsindividuell unterschiedlich gestaltet und nicht ohne Weiteres miteinander vergleichbar", teilte etwa die LBS Hessen-Thüringen auf Anfrage des Blatts mit. "Eine Bewertung, ob sich durch das Urteil auch Auswirkungen auf einzelne Allgemeine Geschäftsbedingungen der LBS Hessen-Thüringen ergeben, ist erst nach Auswertung der schriftlichen Urteilsgründe möglich." Ähnlich argumentiere die LBS Landesbausparkasse Südwest.

Entgeltregeln anders gestaltet
Die LBS Nord hob gegenüber der Zeitung hervor, dass es auch bei ihren Bausparverträgen Entgeltregelungen in der Ansparphase gibt, "die aber inhaltlich anders gestaltet sind". Die LBS Bayerische Landesbausparkasse sei sich aus den gleichen Gründen sogar schon sicher, dass das Urteil "keine Auswirkungen auf das Jahresentgelt der LBS Bayern" hat. Das Jahresentgelt der BHW habe "außer dem Namen nichts mit dem Jahresentgelt der LBS Bayern gemeinsam", so ein Sprecher gegenüber dem "Handelsblatt".

Auch ein Sprecher des Bundesgerichtshofs teilte der Zeitung mit, dass das Urteil nur Rechtskraft für alle Verträge der BHW entfalte, die solche Klauseln enthalten würden. "Für andere Bausparkassen besteht keine Rechtskraftwirkung, sondern allenfalls eine gewisse 'Signalwirkung' für vergleichbare Klauseln", so der Sprecher.

Kunden müssen Entgelte selber zurückfordern
Verbraucherschützer hatten zudem gefordert, dass Bausparkassen auf Kunden zugehen und Entgelte von sich aus zurückerstatten sollen. Das wird aber offenbar nicht einmal die BHW Bausparkasse machen. Das Institut schaffe die beanstandeten Gebühren zwar ab, will bislang gezahlte Gebühren aber nicht automatisch erstatten. "Kunden werden gebeten, sich mit konkreten Angaben zu ihrem Vertrag schriftlich an die BHW Bausparkasse zu wenden", teilte eine Sprecherin des Instituts dem "Handelsblatt" mit. 

Unklar sei auch, für welchen Zeitraum Bausparer zu viel gezahlte Gebühren zurückverlangen können. Für den Anspruch der Verbraucher auf Rückzahlung gelte grundsätzlich eine Verjährungsfrist von drei Jahren. In Einzelfällen könne das auch anders sein. (jb)