Da staunt der Anleger: Sein Investment in den Frankfurter Aktienfonds für Stiftungen T kostete ihn im vergangenen Jahr offenbar stolze 2,73 Prozent. So steht es jedenfalls im Ex-post-Kostenausweis, den seine Bank ihm kürzlich gesendet hat. Das klingt nach einem echten Ärgernis – insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Bestseller von Starfondsmanager Frank Fischer das Jahr 2018 mit einem herben Verlust von 12,9 Prozent abschloss.

Doch die tatsächliche Kostenbelastung lag deutlich niedriger. Wirklich belastet wurden den Anlegern nur 1,49 Prozent, betont Fischers Unternehmen Shareholder Value Management in einem Beitrag auf der Firmenwebsite. Das Beispiel zeigt, wie gut gemeinte Transparenz in ihr Gegenteil umschlagen kann – aus Information wird Irreführung (lesen Sie hierzu auch den Kommentar von FONDS professionell-Chefredakteur Bernd Mikosch aus dem April 2019).

Doch von Anfang an: Die EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II verpflichtet Banken bekanntlich dazu, ihren Kunden einen Kostenbericht zu schicken, in dem sämtliche Produkt- und Dienstleistungskosten der Anlage ausgewiesen werden – bezogen auf das vergangene Jahr. Für diesen sogenannten Ex-post-Kostenausweis sind die Banken auf Daten der Fondsanbieter angewiesen. Diese Zahlen sind zwangsläufig nicht immer aktuell, denn manche Kosten stehen erst mit dem geprüften Jahresbericht endgültig fest. In solchen Fällen müssen die Anbieter auf Vorjahresdaten zurückgreifen, was mitunter zu einem Kostenausweis führt, der mit der Realität recht wenig zu tun hat.

Drei Kostenblöcke
Die Gesellschaften müssen für ihre Fonds konkret drei Komponenten ausweisen. Die "laufenden Produktkosten" umfassen Kosten, die dem Fonds tatsächlich belastet werden, etwa die Verwaltungs- und Verwahrstellenvergütung und die Gebühren für den Wirtschaftsprüfer. Diese Komponenten entsprechen der bekannten Total Expense Ratio (TER), die beim Frankfurter Aktienfonds im Geschäftsjahr 2018 (1. Oktober 2017 bis 30. September2018) 1,24 Prozent betrug.

Hinzu kommen die Transaktionskosten. Das sind zum einen die tatsächlich entstandenen, "expliziten" Kosten, etwa Broker- und Börsengebühren, zum anderen aber auch die "impliziten" Transaktionskosten. "Darunter versteht der Gesetzgeber die Effekte von Slippage (die Differenz beim Handel zwischen dem vom Händler erwarteten Kurs und dem tatsächlichen Ausführungspreis) oder Market Impact (die Preisbewegung, die der Fonds durch den Kauf beziehungsweise Verkauf größerer Positionen selbst auslöst)", erläutert Shareholder Value Management. "Obwohl diese Kosten rein hypothetisch sind, werden vom Gesetzgeber für diese Effekte Pauschalen vorgegeben und müssen entsprechend ausgewiesen werden." Beim Frankfurter Aktienfonds lagen die tatsächlich angefallenen Transaktionskosten für das Geschäftsjahr 2018 bei 0,25 Prozent, die impliziten Kosten beliefen sich auf 0,21 Prozent.

Die Performance-Fee fiel gar nicht an, muss aber dennoch ausgewiesen werden
Die dritte Komponente, die die Investmenthäuser ausweisen müssen, sind "anlassbezogene Kosten", etwa eine erfolgsabhängige Gebühr, wie es sie auch beim Frankfurter Aktienfonds geben kann. Im Geschäftsjahr 2017 fiel eine Performance-Fee an, 2018 jedoch nicht. "Trotzdem muss die Performancegebühr in Höhe von 1,03 Prozent (aus 2017) im Kostenausweis 2018 ausgewiesen werden – auch wenn sie gar nicht erhoben wurde", berichtet Shareholder Value Management. Anfang 2019 erhalte der Anleger also Informationen über einen Kostenblock, der sich auf den Zeitraum Oktober 2016 bis September 2017 beziehe.

So kommt es, dass für den Frankfurter Aktienfonds für das Geschäftsjahr 2018 Gesamtkosten von 2,73 Prozent ausgewiesen wurden. Tatsächlich belastet wurden jedoch nur 1,49 Prozent – die TER von 1,24 Prozent plus die expliziten Transaktionskosten von 0,25 Prozent. Die impliziten, theoretischen Transaktionskosten von 0,21 Prozent und die erfolgsabhängige Gebühr von 1,03 Prozent wurden gar nicht erhoben, fließen aber in die ausgewiesenen Kosten ein. (bm)