Jeder Finanz- oder Versicherungsmakler möchte wachsen. Die Kundenakquise ist daher ein wesentlicher Faktor für den Erfolg des Vermittlers. Sie kann im persönlichen Gespräch erfolgen, per Brief, Telefon oder E-Mail. Doch bei einer solchen Werbung müssen einige formelle Voraussetzungen beachtet werden – sonst droht Ärger.

"Konkret drehen sich die formellen Bedingungen um das Vermeiden von 'unzumutbaren Belästigungen' bei der Werbung", erläutert Patrick Matern, Syndikusrechtsanwalt bei der Wettbewerbszentrale. Was eine "unzumutbare Belästigung" ist, sei letztlich immer eine Einzelfallentscheidung. Es gebe aber einige objektive Kriterien, die auch im einschlägigen Paragraf 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) genannt werden. 

Was sind nun die wichtigsten formellen Kriterien für Brief-, ­Telefon- und E-Mail-Werbung? FONDS professionell ONLINE nennt sie oben in der Bilderstrecke – einfach durchklicken! Inhaltliche Punkte werden dabei aber nicht berücksichtigt, etwa ­Aspekte der unlauteren, illegalen oder irreführenden Werbung. (jb)


In der aktuellen Ausgabe 2/2022 von FONDS professionell finden Sie den ausführlichen Artikel "Vorsicht, Werbung!" ab Seite 424. Angemeldete Nutzer können den Text auch hier im E-Magazin lesen.