Kunden, die bei ihrer Bank einen langfristigen Sparvertrag abgeschlossen haben, sollen dafür zum Teil deutlich zu niedrige Zinsen erhalten haben. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Verbraucherschützer haben bei 31 Geldinstituten – vor allem bei Sparkassen und einigen Volksbanken – Vertragsklauseln entdeckt, die sie als unzulässig einstufen (eine Komplettübersicht, bei welchen Geldhäusern entsprechende Unzulässigkeiten festgestellt wurden, finden Interessierte auf Seite 19 des hier verfügbaren PDF-Dokuments). Da manche Institute die Zinsen aufgrund dieser Klauseln zu niedrig berechnet haben, seien Sparern teilweise stattliche Summen entgangen.

Die Experten der Verbraucherzentrale haben bei den ihnen vorgelegten Sparverträgen nachgerechnet. Das Ergebnis: In 43 Fällen hatten die Institute offenbar insgesamt 89.970 Euro zu wenig an Zinsen gezahlt, im Schnitt macht das 2.092 Euro pro Kunde. Im Mittel hätten die Sparer nur die Hälfte der ihnen eigentlich zustehenden Guthabenzinsen erhalten, erklärt Niels Nauhauser, Abteilungsleiter Altersvorsorge, Banken, Kredite bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Untersuchung mache deutlich, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt. Laut "Handelsblatt" vom Donnerstag sehen der Deutsche Sparkassen- und Giroverband sowie der Bundesverband der Volksbanken und Raiffeisenbanken allerdings kein grundsätzliches Problem.

Offenbar unzulässige Kürzung
Bei langfristigen Sparverträgen, die früher gerne mit dem Zusatz "Prämien" oder "Bonus" versehen wurden, zahlen Verbraucher meist monatlich einen zuvor bestimmten Betrag ein. In der Vergangenheit haben die Anbieter mit ihren Kunden oft einen variablen Zinssatz, außerdem einen Bonus auf den Zinsertrag oder eine mit der Laufzeit steigende Prämie vereinbart. Seit das Zinsniveau immer weiter gesunken ist, sind die Geldinstitute zum Teil dazu übergegangen, die lästigen Alt-Verträge einseitig zu kündigen – oder den variablen Zins klammheimlich zu kürzen. Dabei beriefen sie sich auf Vertragsklauseln, die sie dazu berechtigen sollten. Doch die sogenannten Zinsanpassungsklauseln sind nach Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in vielen Fällen rechtswidrig.

Beruht die Zinsänderung auf unzulässigen Klauseln, besteht die Gefahr, dass die Bank die Zinsen zum Nachteil der Sparer unangemessen reduziert hat. Dann sind die Zinsen auf Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs neu zu berechnen. Berater tun gut daran, Kunden mit langfristigen Sparverträgen eine Überprüfung durch die zuständige Verbraucherzentrale ans Herz zu legen. Denn das verhindert möglicherweise, dass ihnen hohe Summen entgehen. (am)